Die Revision der Ortsplanung startete im Sommer 2020 mit der Erarbeitung der räumlichen Strategie (Phase 1). Der Auftrag für die Revision selbst ist dabei durch das kantonale Planungs- und Baugesetz gegeben, welches den Gemeinden für die Revision bis Ende 2025 Zeit gibt.
In der räumlichen Strategie werden die wichtigsten räumlichen Stossrichtungen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Landschaft, Verkehr und Wachstumsvorstellung festgelegt. Anschliessend folgt die verbindliche Umsetzung für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit der Revision der Nutzungsplanung (Phase 2).
Die Erarbeitung der räumlichen Strategie erfolgte laut Mitteilung der Einwohnergemeinde mit der Arbeitsgruppe Ortsplanung (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Menzinger Gemeindebevölkerung) sowie deren Ausschuss. Dabei wurden in Sitzungen und Workshops die Inhalte vertieft geprüft und diskutiert.
Während der öffentlichen Mitwirkung brachten zudem 27 Mitwirkende 89 Anträge zur Strategie ein. Diese wurden geprüft und wo möglich berücksichtigt. Die breit abgestützte räumliche Strategie wurde nun am 3. Oktober 2022 durch den Gemeinderat beschlossen und besteht aus den folgenden Unterlagen:
Räumliche Strategie – Kurzfassung (verbindlich)
Plan räumliche Strategie (verbindlich)
Räumliche Strategie – umfangreiche Fassung mit Grundlagen, Analysen etc. (orientierend)
Behandlung der Mitwirkungseingaben (orientierend)
Behandlung der kantonalen Stellungnahme (orientierend)
Mit der Revision der Nutzungsplanung, bestehend aus dem Zonenplan, der Bauordnung sowie weiteren Reglementen soll im neuen Jahr gestartet werden. Über den genauen Terminplan sowie die Organisation der Revision wird der Gemeinderat im Frühjahr 2023 informieren. (haz)
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