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Nidwalden

Gegner des Nidwaldner Patentzwangs haben Unterschriften beisammen

Das Volk wird über ein neues Gastgewerbegesetz bestimmen. Das Komitee hat die nötigen 250 Unterschriften für ein Referendum eingereicht.
Osvaldo Vitale in der Küche seines Restaurants Wilhelm Tell. (Bild: Corinne Glanzmann, Stans, 24. Oktober 2018)

Matthias Piazza

Das Komitee ist in ihrem Kampf gegen das neue Gastgewerbegesetz einen Schritt weiter. Innert der vorgeschriebenen Frist von zwei Monaten haben der ehemalige Beckenrieder SVP-Landrat Christian Landolt und der ehemalige Beckenrieder Gemeindepräsident Bruno Murer mit Helfern aus allen Parteien die benötigten 250 Unterschriften für das Referendum bei der Staatskanzlei eingereicht. «Nur schon in unserer Wohngemeinde Beckenried brachten wir relativ schnell mehr als 200 Unterschriften zusammen», blickt Christian Landolt auf die erfolgreiche Unterschriftensammlung zurück.

Gewerbefreiheit wäre eingeschränkt

Im neuen Gastgewerbegesetz, das der Landrat im vergangenen Herbst beriet, wäre die Nachweispflicht eines Fähigkeitsausweises künftig strenger gehandhabt worden als bisher. «Damit wird die Gewerbefreiheit massiv eingeschränkt», glaubt Christian Landolt. Seiner Meinung nach seien strengere Vorschriften der falsche Weg. Man solle den freien Markt spielen lassen. «Der Gast meidet ein schlechtes Restaurant.»

Der Gegenvorschlag des Referendumskomitees sieht vor, dass statt eines Wirtepatentes oder eines gastgewerblichen Fähigkeitsausweises auch ein anderweitiger Abschluss einer Berufslehre ausreichen soll, um einen Gastrobetrieb leiten zu können. So soll innovativen Personen aller Berufsgattungen ermöglicht werden, früher oder später den Weg als Wirtin oder Wirt einzuschlagen. Zudem soll die Regelung ausnahmslos für sämtliche Betriebe im Gastgewerbe gelten.

In der Fassung, die vom Landrat abgesegnet worden ist, wären etwa Spital- und Heimrestaurants, Kioskwirtschaften, Alpwirtschaften, Kantinen oder Jugendherbergern vom Nachweis der hinreichenden Wirte­kenntnisse befreit. Christian Landolt spricht von einer ungerechten Regelung.

Das hätten auch die Bürger auf der Strasse so gesehen. «Der Grundtenor war, dass für alle Berufsleute dieselben Anforderungen gelten sollten.»

Parteien müssen überzeugt werden

Binnen eines Jahres muss nun die Vorlage zur Abstimmung kommen. Sollte der Nidwaldner Landrat vom Gegenvorschlag überzeugt sein, kann er seine Vorlage vor der Abstimmung auch zurückziehen.

«Ob der Gegenvorschlag schliesslich vom Volk angenommen wird, hängt auch davon ab, wie stark wir die Parteien von unserer Vorlage überzeugen können», sagt dazu Christian Landolt.

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