Dabei ging es um zwei Firmen, in deren Leitung die beiden involviert sind. Laut der Anklageschrift beantragten die Beschuldigten aus dem Kanton Luzern für das eine Unternehmen aus dem Corona-Hilfsprogramm einen Kredit über 120'000 Franken und für das andere einen Kredit über 245'000 Franken, jeweils mit falschen Angaben zum Umsatz.
Das Kriminalgericht sprach den 65-jährigen Vater des mehrfachen Betrugs, der Urkundenfälschung und des Steuerbetrugs schuldig, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Der bereits vorbestrafte Buchhalter muss 4 Jahre und 2 Monate ins Gefängnis.
Sein 37-jähriger Sohn erhielt eine Gefängnisstrafe von 3,5 Jahren, wobei zu den Wirtschaftsdelikten noch Waffen- und Drogendelikte dazukamen. Auch er war bereits früher von einem Gericht verurteilt worden. Er muss zudem eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 90 Franken bezahlen.
Vater und Sohn müssen dem Staat eine Ersatzforderung von 50'000 Franken sowie der Privatklägerin, die für die Covid-Kredite bürgte, Schadenersatz von 150'000 Franken bezahlen. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor. Es ist noch nicht rechtskräftig. (sda)