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Luzern

Gefängnis Grosshof: Trotz Ausbau sind immer noch viele Zellen mehrfach belegt

Die Bedingungen in der Justizvollzugsanstalt Grosshof in Kriens wurden 2011 in einem Bericht bemängelt. Nun hat sich die Lage verbessert. Trotzdem rechnet man mit weiteren Engpässen.
Eine Einzelzelle im neuen Erweiterungsbau der JVA Grosshof in Kriens. (Bild: Pius Amrein, 16. November 2017)

Niels Jost

Es ist eng, kühl und müffelt nach abgestandenem Rauch. Frische Luft gelangt zwischen den Gittern durch das Fenster in die Einzelzelle, die gerade mal 12 Quadratmeter gross ist. Rechts eine Kabine mit einem WC und Brünneli, ein 90 Zentimeter breites Bett mit einem Regal, links ein Holztisch.

Luxuriös sind die Bedingungen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Grosshof in Kriens nicht. Und doch haben sich die Haftbedingungen im grössten Luzerner Gefängnis in den letzten Jahren verbessert. Dies schreibt die Regierung auf eine Anfrage von SP-Kantonsrat Peter Fässler. Der Krienser wollte wissen, wie der Grosshof seit der Inbetriebnahme der Erweiterungsbauten im Juli 2017 aufgestellt ist.

Wegen Sparmassnahmen müssen mehrere Personen in einer Zelle sitzen

Interessant: die Zahl mehrfach belegter Zellen. Denn aufgrund der hohen Nachfrage sowie aus Spargründen wurden die Kapazitäten im Grosshof in den letzten Jahren erhöht, sprich: Vor dem Ausbau verfügte er über 74 Plätze in 64 Zellen. Das Angebot wurde fortan auf 97 Plätze aufgestockt. Nach der Erweiterung stehen nun 104 Plätze in 91 Zellen zur Verfügung. Wegen des Sparpakets KP 17 wurde das Angebot Anfang 2018 auf 120 Plätze erhöht.

Es überrascht nicht, dass der Grosshof wegen knapper Platzverhältnisse und mangelnder Bewegungsfreiheit in einem Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) im Jahr 2011 gerügt wurde. Doch nun schreibt die Regierung: «Durch die Erweiterungsbauten konnten die Doppel- oder Mehrfachbelegungen der Zellen rund zur Hälfte abgebaut werden.» Eine solche komme noch in 14 Zellen vor. Eine Zweierzelle misst dabei 18 Quadratmeter, eine Dreierzelle 24.

Kanton bekräftigt: Der «Grosshof» soll auch weiterhin maximal ausgelastet sein

Mit der Antwort der Regierung ist Peter Fässler nur teilweise zufrieden. Er fragt sich, ob die Doppel- und Mehrfachbelegung weiterhin in Kauf genommen wird. Dies sei tatsächlich der Fall, sagt Dominik Durrer, stellvertretender Sekretär des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Dadurch könne nebst der verbesserten Auslastung «die kantonsinterne Nachfrage nach Plätzen für kurze Freiheitsstrafen bis 30 Tage besser abgedeckt werden». Das Angebot werde deshalb weiterhin bei 120 Plätzen belassen.

Die Zellen werden dann doppelt oder mehrfach belegt, wenn die Gefangenen kurze Freiheitsstrafen bis zu 30 Tagen verbüssen müssen; oder auch in der Untersuchungs- und Sicherheitshaft, «jedoch nur in der Gemeinschaftshaft, in der längere Zellenöffnungs- und Arbeitszeiten gelten», so die Regierung.

Weitere Änderung: Auch weibliche Gefangene können jetzt Sport treiben

Dank der Erweiterungsbauten wurden auch weitere Kritikpunkte der NKVF behoben. So gibt es in der Frauenabteilung neu eine Trennung der beiden Haftregime Untersuchungshaft und Strafvollzug. Ferner verfügen die weiblichen Gefangenen über einen neuen Arbeitsraum. Aktuell sind zwei in der neuen Wäscherei beschäftigt, drei im sogenannten «integrierten Arbeitsraum» und eine im Hausdienst. Zudem können Frauen in einem Mehrzweckraum Sport treiben.

Alles in allem stehen im Grosshof also genügend Plätze für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft zur Verfügung, bilanziert die Regierung. Wobei: Gemäss einem aktuellen Bericht der Fachgruppe Kapazitätsmonitoring Freiheitsentzug könnten beim geschlossenen Strafvollzug in Schweizer Gefängnissen Engpässe auftreten – auch im Grosshof. Dagegen will sich die Regierung wappnen: «Beim Vollzug von Kurzstrafen können Engpässe vermieden werden, indem die Haftplatzkoordination innerhalb der Zentralschweiz gestärkt wird. Konkret bedeutet dies, dass der Kanton Luzern auch kurz- und mittelfristig auf ausserkantonale Vollzugsplätze angewiesen ist, um die Ersatzfreiheitsstrafen und kurze Freiheitsstrafen bis sechs Monate zu vollziehen.»

Wie genau diese stärkere Zusammenarbeit aussieht, lässt die Regierung offen. Sie erwähnt bloss, dass die nicht fluchtgefährdeten Insassen künftig in der JVA Wauwilermoos untergebracht werden könnten, welche ebenso erweitert werden soll, wie nun bekannt wird. Langzeitgefangene von über drei Jahren werden jedoch in andere konkordatliche Institutionen versetzt.

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