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Gebäudeversicherungen in Uri: Trotz Totalrevision bleibt alles beim Alten

Der Regierungsrat beantragt, das Gebäudeversicherungsgesetz total zu revidieren. Die Änderungen sind jedoch grossmehrheitlich formeller Natur. Am System selber soll sich nichts ändern.
Schäden an Gebäuden nach Naturereignissen – wie hier in Bristen nach dem Unwetter im Sommer 2005 – wurden dank der obligatorischen Gebäudeversicherung von Versicherungen gedeckt.  (Bild: Archiv UZ)

Carmen Epp

Die Geschichte des kantonalen Gebäudeversicherungsgesetzes geht zurück auf das Unwetter im Jahr 1987. Die damals entstandenen Schäden waren nicht allesamt von Versicherungen gedeckt, da zahlreiche Gebäude in Uri nicht oder ungenügend gegen Elementarschäden versichert waren. Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes über die obligatorische Gebäudeversicherung per 1. Januar 1993 wurde sichergestellt, dass alle im Kanton Uri gelegenen Gebäude wertrichtig gegen Feuer- und Elementarschäden versichert sind.

Seither habe sich das Gebäudeversicherungsgesetz sowohl bei Einzelfällen als auch bei grösseren Naturereignissen «bestens bewährt», wie der Regierungsrat in seinem Bericht und Antrag an den Landrat schreibt. Vor allem nach dem Hochwasser 2005 zeigte sich, dass die durch das Unwetter entstandenen Schäden an Gebäuden «praktisch ausnahmslos durch die Versicherungen gedeckt» wurden.

Bei einer Teilrevision 2008 wurden einzelne Mängel behoben, das Gesetz aber materiell in dessen Ursprung belassen. Nachdem das Gesetz inzwischen fast 30 Jahre im Wortlaut unverändert in Kraft ist, dränge sich nun eine Überarbeitung auf, schreibt der Regierungsrat. «Es zeigen sich Alterungsspuren in der Gesetzesformulierung, Unklarheiten in verfahrenstechnischer Hinsicht und Nachholbedarf bei der sprachlichen Verständlichkeit der Begriffe und Definitionen.» Das soll mit einer Totalrevision behoben werden.

Die Anpassungen sind vor allem formeller Natur. Auf eine Ausweitung der Versicherungspflicht auf Erdbebenschäden will der Regierungsrat verzichten, wie er im Bericht schreibt. Bereits heute können Gebäude freiwillig gegen Erdbebenschäden versichert werden. Da eine solche Versicherungspflicht momentan auf Bundesebene geprüft werde, sei ein Alleingang für ein Obligatorium im Kanton Uri nicht angezeigt. «Der Regierungsrat bevorzugt in dieser Angelegenheit eine Bundeslösung.»

Keine kantonale Gebäudeversicherung

Auch das Anbietermodell soll beibehalten werden, wie die Regierung ausführt. In der Schweiz gibt es zwei verschiedene Modelle im Bereich der Versicherung von Gebäuden gegen Feuer- und Elementarschäden. 19 Kantone haben eine öffentlich-rechtliche kantonale Gebäudeversicherung geschaffen. Uri zählt mit sechs anderen Kantonen zu denjenigen Kantonen, die zwar eine Versicherungspflicht kennen, aber über kein Versicherungsmonopol verfügen. Stattdessen wird der Vollzug der Versicherungsleistung der schweizerischen Privatassekuranz übertragen.

«Diese Lösung hat sich bis heute sehr gut bewährt», schreibt der Regierungsrat. Dies nicht zuletzt, weil Uri aufgrund seiner Topografie verschiedenen Elementarrisiken besonders ausgesetzt ist und der Staat bei einer staatlichen Versicherungslösung diese Risiken alleine tragen müsste. Der Regierungsrat rechnet vor, dass der Kanton für den Aufbau einer eigenständigen Gebäudeversicherung ein Grundkapital von wohl über 50 Millionen Franken aufbringen und eine kostspielige Rückversicherung abschliessen müsste. «Eine kantonale Gebäudeversicherung auf der ‹grünen Wiese› aufzubauen, ist ein schwieriges und teures Unterfangen und für Uri nicht verkraftbar.» Deshalb bestehe derzeit keine Garantie, dass mit einer Monopolversicherung die Prämien tatsächlich tiefer wären als im heutigen System.

Da die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen des Gebäudeversicherungsgesetzes vor allem formeller Natur sind, fielen die Rückmeldungen der Vernehmlassung bei Gemeinden, Parteien und Verbänden grösstenteils positiv aus, wie der Regierungsrat festhält. Am 30. März befindet nun der Landrat über die Vorlage und darüber, wie sie zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet wird.

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