Am 16. Juni hat der Regierungsrat die Vorlage für eine Teilrevision des Steuergesetzes hinsichtlich der Immobilienbewertung zuhanden des Landrates verabschiedet. Zu dieser Revision gehört auch eine neue Bewertungssoftware, die neu eingesetzt werden soll: Die seit 2004 eingesetzte Bewertungssoftware Gem-Dat 5 habe ihren Produktlebenszyklus überschritten und müsse deshalb ersetzt werden, wie es in einer Mitteilung heisst.
Zur Umsetzung der Gesetzrevision sei ein Objektkredit von 1,5 Millionen Franken notwendig. Damit könne die Bewertungssoftware erneuert und aktuelle Landwerte könnten ermittelt werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Das entsprechende Geschäft wird im Landrat an die zweite Lesung der eingangs erwähnten Teilrevision des Steuergesetzes gekoppelt. Das Projekt soll Anfang 2022 beginnen und Ende 2024 abgeschlossen sein.
Gemeinsame Evaluation beider Kantone
Gemeinsam mit den Kantonen Ob- und Nidwalden habe das Informatikleistungszentrum Ob- und Nidwalden ein Submissionsverfahren für eine neue Bewertungssoftware durchgeführt. Aus Kosten- und Effizienzgründen sei die Evaluation nach einer neuen Lösung von beiden Kantonen gemeinsam vorgenommen worden.
Das Projekt zur Erneuerung der Immobilienbewertung umfasse neben dem Ersatz der Bewertungssoftware auch deren Einbindung über Schnittstellen, notwendige Anpassungen bei der Steuerdeklaration E-Tax, die Ermittlung der Landwerte sowie Projektleitungskosten. (mah)