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Zug

Fünf weitere Strafanzeigen gegen den Octo-Zug-Chef

Rund eine Woche ist vergangen, dass der Chef von Octo Zug und Hauptsponsor des FC Baar wegen Betrugsverdacht festgenommen wurde. Inzwischen gehen weitere Autohäuser gegen ihn vor. Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft.
Der Letzte, der einst mehreren Octo-Zug-Standorte: Die Octo Apartments an der Baarerstrasse 50. (Bild: Stefan Kaiser, Zug, 28. Februar 2019)

Christopher Gilb

Der Sachverhalt sei immer der gleiche, sagt Rechtsanwalt Tobias Treyer. «Die Autohäuser bestellten, bezahlten, erhielten aber nicht die bestellten Autos.» Der Basler koordiniert als Rechtskonsulent vom Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS), das juristische Vorgehen gegen den 41-Jährigen Chef der Octo Automotive SA, einst Octo Zug AG. Fünf betroffene Betriebe hat Treyer zusammengeführt und deren Verteidigung durch einen Strafrechtsanwalt organisiert.

Der Octo-Zug-Chef, ein Pole, der mit seiner Firma auch Hauptsponsor des FC Baar ist, hat einen Schuldenberg von fünf Millionen Franken angehäuft. Etliche seiner Gläubiger sind Autohäuser oder anderen Firmen aus dem Automobilbereich. Viele sind in der Zentralschweiz ansässig: In Luzern, in Neuenkirch oder in Kriens. 30000 Franken schuldet er zudem dem Fussballverein, den er sponserte.

Ende Februar nun wurde der Pole wegen Betrugsverdacht von der Zuger Polizei festgenommen. Wohl aufgrund von Anzeigen von Autohändlern. Auch die besagten Autohäuser haben nun gemeinsam Strafanzeige gegen den Direktimporteur eingereicht. «In einem Strafverfahren besteht im Gegensatz zum Zivilverfahren im Falle einer Verurteilung, auch die Möglichkeit auf allfälliges Privatvermögen des Schuldners zuzugreifen. Und da bei Octo Zug die Gefahr eines Konkurses besteht, könnte dies letztlich die einzige Hoffnung für die Geschädigten sein», erklärt Anwalt Treyer.

Schwierige Situation für die Autohäuser

Denn für die betroffenen Betriebe gehe die aktuelle Situation durchaus ans Substanzielle. «Den meisten schuldet die Octo Zug AG sechsstellige Beträge. Um einen solchen Ausstand zu kompensieren, muss man viele Neuwagen verkaufen», so Treyer. Und das Geschäft mit den Neuwagen sei schon lange nicht mehr so rentabel wie auch schon. Doch das Einzige was der Octo Chef bisher gemacht habe, sei auf Zeit zu spielen. Immer wieder habe es gegenüber den betroffenen Autohändlern geheissen, er finde eine Lösung – mehr nicht. «Es blieb jedoch bei leeren Versprechen», so der Basler Rechtsanwalt.

Bekanntlich haben die betroffenen Autohäuser das Geld für die Neuwagen im Voraus bezahlt. «Es stellt sich damit insbesondere die Frage, wie das Geld verwendet wurde und wo es heute ist», so Treyer. Im Rahmen der derzeitigen Untersuchungen würden vermutlich zwei Tatbestände im Fokus stehen: «Einerseits der Betrug, was bedeuten würde, dass das Geld in Bereicherungsabsicht entgegengenommen wurde, ohne je das Ziel gehabt zu haben, die Autos auch zu liefern. Und anderseits der Tatbestand der Veruntreuung, dass anvertraute Vermögenswerte also unrechtmässig für den eigenen oder einen anderen Nutzen verwendet wurden», so Treyer.

Wegen Verdunkelungsgefahr in Haft

Zur Inhaftierung sagt Treyer, das eine solche regelmässig bei Flucht- oder Verdunklungsgefahr vorgenommen werde. «Erst schaltet er die Website des Unternehmens ab, ist dann selbst nicht mehr erreichbar und verlegt den Sitz der Firma kurzfristig noch ins Tessin, das sind alles nicht gerade vertrauensbildende Massnahmen», so Treyers Fazit. Die betroffenen Betriebe seien nun dank der Inhaftierung und Beschlagnahmung von Akten erst einmal etwas beruhigter.

Nun gelte es abzuwarten, was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben würden – vorderhand bestehe die Unschuldsvermutung. Die Anwältin des Octo-Chefs teilt mit, dass ihr Klient sich vorerst nicht zur Sache äussern will. Wie von der Staatsanwaltschaft zu erfahren ist, befindet dieser sich auf Anweisung des Massnahmengerichts wegen Verdunkelungsgefahr – also der Gefahr einer Vernichtung von Beweismitteln – in Untersuchungshaft. «Es wurde ein Strafverfahren wegen Betrug gegen ihn eingeleitet», so Frank Kleiner, Sprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden.

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