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Luzern

Freiheitsstrafe für Todesfahrer vom Ibach leicht reduziert

Das Kantonsgericht Luzern bestätigt das Urteil der Vorinstanz, mindert das Strafmass jedoch um ein Jahr auf eine achtjährige Freiheitsstrafe.

Auch das Luzerner Kantonsgericht ist überzeugt, dass ein heute 27-jähriger Mann im August 2017 beim Strassenstrich in Ibach absichtlich in eine Gruppe von drei Polen gefahren ist und dabei einen von ihnen getötet hat. Es bestätigte das Urteil der Vorinstanz, reduzierte das Strafmass aber leicht.

Das Kriminalgericht hatte den Mann unter anderem wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt und eine Freiheitsstrafe von neun Jahren verhängt. Das Kantonsgericht bestätigten den Schuldspruch, wie es am Mittwoch mitteilte. Es sprach eine Freiheitsstrafe von acht Jahren aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)

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