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Uri

Frau soll angetrunken nach Altdorf gefahren sein – doch sie sagt: «Stimmt nicht»

Die Urner Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass eine Autolenkerin bei ihrer Fahrt alkoholisiert war. Der Atemtest erfolgte allerdings erst im Nachhinein.

Knapp 1,6 Promille zeigt das Messgerät an, als die Polizei die in Uri wohnhafte Frau einem Alkohol-Atemtest unterzieht. Zuvor ist sie mit ihrem Auto von Bürglen nach Altdorf gefahren. Für Staatsanwältin Nora Greter Grund genug, ihr eine Busse von 800 Franken aufzuerlegen, garniert mit einer bedingten Geldstrafe von 1500 Franken und Gebühren von 760 Franken.

Die Frau bestreitet den Vorwurf jedoch. Daher stand sie am Dienstag vor dem Urner Landgericht, in Begleitung ihres Anwalts. «Das stimmt nicht», sagte die 42-Jährige gegenüber Gerichtspräsident Philipp Arnold. Richtig sei zwar, dass sie an jenem Sonntag im April vergangenen Jahres zwei bis vier Halbliterdosen Bier getrunken habe, verteilt über dreieinhalb Stunden. Dies, als sie zusammen mit ihrem damaligen Partner zu Hause den Nachmittag verbrachte. Bei ihrer Autofahrt habe sie sich jedoch keineswegs fahruntauglich gefühlt. Der Grund für die Fahrt sei ein heftiger Streit gewesen, der zwischen ihr und dem Partner ausgebrochen sei. «Ich habe eine Ohrfeige gekriegt. Da habe ich meine Tochter genommen und bin weggefahren.»

Zwischenzeitlich gab es noch einen Aperol Spritz und einen Wodkashot

Weil ihr Partner sie bedroht habe, sei sie zu einer befreundeten Person in Altdorf gefahren, um Hilfe zu erhalten. Ihre Tochter habe währenddessen ihren leiblichen Vater, den Ex-Mann der Beschuldigten angerufen, worauf dieser die Polizei verständigt habe. Rund 40 Minuten später sei diese dann an ihrem Aufenthaltsort in Altdorf eingetroffen. Zu ihrem Erstaunen sei es dann aber nicht mehr um ihren handgreiflichen Partner gegangen, den eigentlichen Zweck des Notrufs. «Letztlich ging es dann nur noch darum, dass ich angetrunken Auto gefahren sein soll», so die Beschuldigte.

Allerdings: Zwischen dem Zeitpunkt des Atemtests und dem Ende ihrer Fahrt habe sie bei ihrem Bekannten nochmals einen Aperol Spritz sowie einen Wodkashot zu sich genommen. Aus Scham habe sie das gegenüber der Polizei aber nicht auf Anhieb gesagt.

Ihr Verteidiger Heinz Holzinger erläuterte in seinem Plädoyer, dass es «zeitlich durchaus möglich» sei, dass sie zwischen ihrer Ankunft in Altdorf und dem dortigen Eintreffen der Polizisten rund 40 Minuten später eine Menge an Alkohol eingenommen habe, die zu besagtem Messwert geführt hat. Somit würde es sich um einen sogenannten Nachtrunk handeln, der nicht strafbar sei. Ein Fahren in derart angetrunkenem Zustand lasse sich somit «nicht ansatzweise» belegen, so der Verteidiger. An die Adresse von Staatsanwältin Greter, die nicht anwesend zu sein hatte, sagte er: «Alle anderen Staatsanwälte hätten das Verfahren bei dieser Beweislage eingestellt.»

Das Gericht wird das Urteil in den kommenden Tagen schriftlich eröffnen.

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