Die Vorwürfe gegen einen Schweizer (25) aus einer Landgemeinde wiegen schwer. Er hat laut der Luzerner Staatsanwaltschaft im Oktober 2014 seine damalige Freundin vergewaltigt. Zwei Wochen später soll sich der Vorfall wiederholt haben. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten.
Bei der gestrigen Verhandlung am Kriminalgericht sagte der Beschuldigte, dass es für ihn ein grosses Rätsel sei, dass die Frau ihn beschuldige, sie zum Sex gezwungen zu haben: «Weil es nicht stimmt. Wir waren ein Paar, hatten uns gern und hatten regelmässig Sex.
Eine Vergewaltigung fand nie statt. Ich war für sie da und setzte mich ein, als sie Probleme hatte.» Nachdem sich das Paar im Februar 2015 auf Initiative der Frau trennte, kam es noch einmal zu einem Kontakt. Der Beschuldigte besuchte sie im selben Jahr in einer psychiatrischen Klinik, wo sie mehrere Wochen in Behandlung war.
Opfer konnte sich nicht an Vergewaltigung erinnern
Die Richter befragten auch die Frau. Der Beschuldigte musste den Raum verlassen. Die Frau meinte, es sei wichtig, Aussagen zu machen, um Leute vor dem Beschuldigten zu schützen. Sie konnte sich aber kaum an die Vergewaltigungen erinnern und machte widersprüchliche Aussagen. Der Staatsanwalt deutete dies als Erfolg der Therapie, da die belastenden Vorfälle nur noch sporadisch zum Vorschein kämen.
Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Er führte aus, dass die angeblichen Vergewaltigungen bei den Therapien sicher zum Vorschein gekommen wären. Das sei nicht der Fall gewesen, da keine Anzeige erstattet worden sei. Diese reichte die Frau 18 Monate nach den angeblichen Vorfällen ein. Die Richter sprachen den Beschuldigten frei, da relevante Zweifel am geschilderten Sachverhalt bestünden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.