Alexander von Däniken
Eltern von Kindern, die gesundheitlich schwer beeinträchtigt sind und gepflegt werden müssen, sind nicht selten stark gefordert. Seit dem 1. Juli dieses Jahres haben sie Anrecht auf eine Betreuungsentschädigung. Diese beträgt 80 Prozent des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens und wird für maximal 98 Tage während 18 Monaten ausgerichtet. Während dieser Zeit können Väter und Mütter ihre Arbeit unterbrechen – und werden damit entlastet.
Bei der Ausgleichskasse des Sozialversicherungszentrums WAS Luzern sind seit 1. Juli drei Anmeldungen für eine Betreuungsentschädigung eingegangen, wie Mediensprecher Franz Baumeler auf Anfrage erklärt. Diese Anträge werden im Moment bearbeitet, es sind also noch keine Entschädigungen ausbezahlt worden. Wie gross die Nachfrage nach Betreuungsentschädigungen sein wird, könne nicht abgeschätzt werden. «Wir rechnen mit ein paar hundert Anträgen pro Kalenderjahr.»
Bezug am Stück oder tageweise möglich
Der Betreuungsurlaub kann am ganzen Stück – also 14 Wochen – bezogen werden, oder tageweise. Ein Kind gilt unter anderem dann als gesundheitlich schwer beeinträchtigt, wenn eine einschneidende Veränderung seines körperlichen oder psychischen Zustandes eingetreten ist und der Verlauf oder der Ausgang dieser Veränderung schwer vorhersehbar ist. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass mindestens ein Elternteil die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbricht.