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Luzern

Fehlerhafte Liste: GLP muss nun aufräumen

Die fehlerhafte Wahlliste der Stadtluzerner GLP kann nicht korrigiert werden, dafür fehlt die juristische Grundlage. Jetzt muss die Partei mit anderen, öffentlich wahrnehmbaren Mitteln zeigen, wie ernst es ihr mit der Kooperation mit CVP und FDP wirklich ist.
Jérôme Martinu, Chefredaktor

Jérôme Martinu, Chefredaktor

Da wird wochenlang verhandelt und dann dies: Trotz anderer Abmachung empfiehlt die Stadtluzerner GLP nur die eigene Stadträtin Manuela Jost zur Wiederwahl Ende März. Franziska Bitzi (CVP), Martin Merki (FDP) und Adrian Borgula (Grüne) gingen auf der Liste vergessen. Kein Wunder, sehen CVP und FDP das Vertrauen erschüttert. Die GLP hat eine Korrektur beantragt. Der Stadtrat hat richtig erkannt, dass er wegen Befangenheit nicht stabil entscheiden kann – und hat das kantonale Justizdepartement eingeschaltet. Dort ist korrekt entschieden worden: Die Liste kann aus rechtlichen Gründen nicht korrigiert werden, da dies nur bei Formfehlern möglich sei.

«Eine Verkettung unglücklicher Umstände» sei es gewesen, sagte die GLP zum Fehler, man sei eben «aktuell sehr engagiert im Schlussspurt zur Metro-Abstimmung». Dass diese Begründung dünn ist, hat die Partei dann wohl gemerkt und nachgebessert: Der Fehler sei beim Übertragen ins Wahlformular passiert, als man sich zu stark auf das Stadtpräsidium konzentriert habe. So oder so: Das wirft Fragezeichen auf die Organisation einer mitregierenden Partei. Wissen muss man zudem: Das Kandidatenformular braucht mindestens zehn beglaubigende Unterschriften von Stimmberechtigten. Bloss ist es üblich bei den Parteien, dass Unterschriften blanko eingeholt werden. Diese Praxis ist offensichtlich zu risikoreich.

Die Bitte um Entschuldigung für den Lapsus ist zwar glaubwürdig. Aber das allein reicht nicht. Die GLP hat «Kommunikationsmassnahmen» angekündigt. Ja, sie muss aufräumen und die Wähler informieren. Und zwar grossflächig.

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