Luzern

Todesdrohung bleibt ungestraft

Ein Mann verlangt den Rückruf einer Firma, ansonsten werde er die Geschäftsleitung erschiessen. Statt einer Strafe erhält er nun Geld vom Kanton Luzern.
Am Bundesgericht in Lausanne (im Bild) wurde der Fall anders beurteilt als am Kantonsbericht Luzern. (Bild: Keystone/Laurent Gillieron)
Manuel Bühlmann

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