Basierend auf der Covid-Verordnung Kultur des Bundes bewilligte der Kanton Zug im Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Dezember 2021 laut einer Mitteilung 122 Gesuche und bewilligte deren 102. Die zugesprochene Schadenssumme für Kulturunternehmen und Kulturschaffende betrage rund 3,2 Millionen Franken.
Gesuchsberechtigt sind gemäss Bundesverordnung Kulturunternehmen (juristische Personen mit Sitz im Kanton Zug) sowie freischaffende oder selbständigerwerbende Kulturschaffende (Einzelfirmen und Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug).
Auch Marco Rima hat Geld erhalten
Ausserdem wurden zehn Gesuche für sogenannte Transformationsprojekte behandelt. Von diesen bewilligte das Amt für Kultur neun. Die zugesprochene Summe betrug rund 671'000 Franken.
Wie kürzlich wegen einer behördlichen Panne bekannt wurde, erhielt auch das Unternehmen des Coronamassnahmen-Kritikers Marco Rima 150'000 Franken an Entschädigungen.
Gesuche für Transformationsprojekte können weiterhin eingereicht werden: www.zg.ch/kultur. (bier)