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Luzern

Fall Villiger: Nun wird doch gegen die Luzerner Staatsanwaltschaft ermittelt

Zwei auswärtige Experten untersuchen nun, ob die Staatsanwaltschaft Luzern den Zuger Sicherheitsdirektor begünstigt hat. Grund dafür ist die Anzeige einer Privatperson – einem Mitglied der Sozialdemokratischen Partei.
Hat die Luzerner Staatsanwaltschaft in Beat Villigers Fall alles richtig gemacht? Das prüfen nun zwei externe Experten. (Bild: Urs Flüeler/Keystone; 7.Oktober 2018)

Yasmin Kunz

Der Fall Villiger wird jetzt doch extern untersucht. Dies deshalb, weil eine Privatperson Anzeige gegen die Luzerner Staatsanwaltschaft erstattet hat.

Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft, bestätigt entsprechende Informationen. Beat Villiger – der Zuger Sicherheitsdirektor (61) – stand im Verdacht, Urkunden gefälscht zu haben. Ein daraufhin in Luzern eröffnetes Verfahren wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt (mehr zum Hintergrund am Ende des Artikels).

SP stellt Vorwurf von Amtsmissbrauch in den Raum

Der Einstellungsbescheid hatte ein politisches Nachspiel – weil der Luzerner SP-Kantonsrat David Roth und 13 weitere SP-Kantonsräte die Nichtuntersuchung einer möglichen Urkundenfälschung vermuteten und den Vorwurf der Begünstigung und des Amtsmissbrauchs in den Raum stellten.

Via Postulat verlangten die SP-Parlamentarier eine externe Untersuchung über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Luzern, blieben mit ihrem Vorstoss jedoch chancenlos: Die grosse Mehrheit im Parlament glaubte nicht an Fehler der Staatsanwaltschaft und lehnte deshalb eine externe Untersuchung ab. Der Vorstoss wurde in der Dezembersession mit 90 zu 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Eine nachträgliche Einzelfallüberprüfung durch das Kantonsgericht oder durch das Justiz- und Sicherheitsdepartement wiederum erwies sich als nicht möglich. Eine solche sei «weder gesetzlich vorgesehen noch zulässig», sagte Justizdirektor Paul Winiker (SVP) im Kantonsrat.

Kantonsgericht heisst Antrag gut

Die externe Untersuchung wurde nun auf anderem Weg erreicht: Wie unsere Zeitung weiss, hat am 6. Dezember eine Privatperson wegen Verdacht auf Begünstigung und Amtsmissbrauchs gegen den zuständigen Staatsanwalt und den stellvertretenden Oberstaatsanwalt im Fall «Villiger» Anzeige eingereicht.

Gemäss Simon Kopp hat die Oberstaatsanwaltschaft umgehend reagiert und beim Kantonsgericht beantragt, für die Untersuchungsführung und Visierung einen ausserkantonalen Staatsanwalt und einen ausserkantonalen Oberstaatsanwalt einzusetzen. Der Antrag wurde gestern vom Kantonsgericht gutgeheissen.

Der Luzerner Oberstaatsanwalt Daniel Burri sagt zur Begründung des Antrags: «Für mich ist es wichtig, dass eine unabhängige, externe Fachperson die Untersuchungsführung neutral und kritisch überprüft.» Die Untersuchung wird von Staatsanwalt Ulrich Weder und Oberstaatsanwalt Andreas Eckert geführt. Beide stammen aus Zürich. Eckert sei eingesetzt worden, damit eine allfällige Überprüfung der Untersuchung auch neutral durch einen ausserkantonalen Oberstaatsanwalt durchgeführt werden könne, sagt Kopp.

Regierungsrat Winiker: «Einen Anzeige war zu erwarten»

Regierungsrat Paul Winiker nimmt die Anzeige zur Kenntnis. «Weiter kann ich mich dazu wegen des laufenden Verfahrens nicht äussern. Aber aufgrund der Debatte im Kantonsrat war eine Anzeige zu erwarten», sagt der Justizdirektor.

Wie unsere Zeitung aus verlässlicher Quelle weiss, ist der Anzeigesteller ein Mitglied der SP, also jener Partei, die mit ihrem Vorstoss zur externen Untersuchung im Kantonsrat gescheitert ist. Er selber sitzt aber nicht im Parlament.

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