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Luzern

Fall Kirchenasyl: Luzerner Regierung nimmt zu Vorwürfen Stellung

Nachdem eine tschetschenische Frau und ihre Tochter nach einem Jahr Kirchenasyl nach Belgien ausgeschafft worden sind, reichte die IG Kirchenasyl eine Petition bei der Luzerner Regierung ein. Diese antwortet auf die Vorwürfe.

(rai) Dass eine tschetschenische Mutter und ihre 12-jährige Tochter nach einem einjährigen Kirchenasyl nach Belgien ausgeschafft worden sind, sorgte letzten November für viel Aufregung (wir berichteten). In einem Schreiben der IG Kirchenasyl bat diese den Luzerner Regierungsrat darum, gemeinsam eine Lösung zu finden. Insgesamt 1200 Personen unterschrieben die Petition und forderten eine Lösung, welche eine Rückkehr des tschetschenischen Mutter-Tochter-Gespanns nach Luzern ermöglichen würde.

Der Regierungsrat kam diesem Wunsch nicht nach. Das Schreiben wurde im November letzten Jahres eingereicht. Darin wird den Behörden so einiges vorgeworfen. Unter anderem, dass die schlechte psychische Verfassung der Tochter nicht mitberücksichtigt worden sei und die Zustände im belgischen Aufnahmezentrum unzumutbar seien.

Wie die Staatskanzlei am Montag mitteilt, hat sich der Regierungsrat bereits zu der Situation geäussert. Er habe auf den Vorstoss A 144 von Urban Frye sowie auf die Petition der IG Kirchenasyl geantwortet. Die Dokumente dazu sind öffentlich. Darin wird unter anderem aufgeführt, dass die Rückführung der zwei Tschetscheninnen nach Belgien im Rahmen des Dublin-Verfahren geschah, was in der Schweiz über alle Instanzen in diversen Entscheiden bestätigt und legitimiert wurde. Ausserdem halte das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom März 2019 fest, dass die Mutter mit ihrer Tochter seit 2010 in mindestens fünf europäischen Staaten, teils mehrfach, Asylgesuche gestellt hat.

Kirchenasyl habe keine legale Basis

Der Regierungsrat macht ausserdem darauf aufmerksam, dass er sich an die geltenden Rechtsordnung halte und dementsprechend keine legale Basis für ein Kirchenasyl bestehe, wie es in der Mitteilung heisst. Ausserdem seien Asylverfahren Sache des Bundes, weshalb sich der Kanton an das Bundesrecht zu halten habe. Den Betroffenen stünden zudem entsprechende Rechtsmittel zur Verfügung.

Da Belgien für die Behandlung des Asylantrags zuständig ist, befinden sich die beiden Tschetscheninnen dort in im Asylverfahren.

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