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Luzern

Fall Gundula: Die Verfahrenskosten der Luzerner Journalistin trägt der Kanton

Das Luzerner Kantonsgericht setzt die Gerichts- und Anwaltskosten des eingestellten Strafverfahrens im Fall Gundula neu fest.
Die Journalistin betrat für ihre Reportage diese alte Villa an der Obergrundstrasse 99 in Luzern. (Bild: Roger Grütter (Luzern, 11. Mai 2020))

Die Journalistin Jana Avanzini betrat im April 2016 die besetzte Obergrund-Villa, um eine Reportage zu schreiben. Der Multimillionär Jørgen Bodum, der Eigentümer dieser Villa, hat sie daraufhin wegen Hausfriedensbruchs angezeigt.

Das Luzerner Kantonsgericht hatte die damalige «Zentralplus»-Journalistin hierfür im Frühjahr 2020 des Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. Dieses Urteil des Kantonsgerichts wurde vom Bundesgericht aufgehoben und im Jahr 2021 auch das Strafverfahren gegen die Journalistin eingestellt.

Das Luzerner Kantonsgericht hat nun entschieden, wer für die verursachten Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen muss. Diese teilen sich wie folgt auf:

  • Der Journalistin können nach der Einstellung des Verfahrens keine Verfahrenskosten überbunden werden. Sie ist für die Aufwendungen ihrer Verteidigung in allen Instanzen zu entschädigen.
  • Die Verfahrenskosten des Untersuchungsverfahrens und des erstinstanzlichen Verfahrens sowie die entsprechenden Entschädigungen an die Journalistin sind vom Staat zu tragen.
  • Die Verfahrenskosten des zweitinstanzlichen Verfahrens und die entsprechende Entschädigung an die Journalistin sind weitgehend von der Privatklägerin zu tragen, ein geringer Anteil geht zu Lasten des Staates.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen mit Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht angefochten werden. (stg)

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