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Schattdorf

Fahrer nach tragischem Unfall verurteilt

Ein 22-jähriger Mann ist wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Er hat 2016 einen damals Siebenjährigen angefahren, der auf die Strasse sprang. Der Mann wird zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt – muss aber Verfahrens- und Anwaltskosten von über 20’000 Franken zahlen.

Der heute 22-jährige Autolenker wird zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Franken verurteilt und muss eine Busse von 225 Franken zahlen. Für die bedingte Strafe gilt eine Bewährungszeit von 2 Jahren. Dies hat das Landgericht Uri festgesetzt. Über Zivilforderungen hat die strafrechtliche Abteilung nicht befunden. Happig fallen die Gerichtskosten von knapp 14'000 Franken aus. Hinzu kommen Anwaltskosten von knapp 10'000 Franken, die ebenfalls zu Lasten des Verurteilten gehen.

Der Unfall ereignete sich kurz vor Weihnachten 2016. Auf dem Heimweg von der Schule sprang ein damals Siebenjähriger vom Trottoir auf die Strasse. Der damals 19-jährige Autolenker hatte das Tempo nicht gedrosselt und erfasste den Buben, der lebensgefährliche Verletzungen davontrug. Wie durch ein Wunder überlebte der Bub den Unfall. Nach 17 Tagen auf der Intensivstation musste er sich vier Operationen unterziehen und während 14 Monaten in der Reha-Klinik stationär behandelt werden, um wieder sprechen, essen und laufen zu lernen.

Bei der Verhandlung vor Landgericht hatte die Staatsanwaltschaft Uri eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken gefordert. red

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