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Luzern

Expertin zur VBL-Affäre: «Norbert Schmassmann muss sich fragen, ob er der operativen Verantwortung genügt»

Monika Roth geht hart mit der VBL-Leitung ins Gericht. Die Expertin für Compliance-Fragen rügt aber auch die diffuse Kommunikation des Bundesamtes für Verkehr – und den Luzerner Stadtrat.
Monika Roth (Bild: PD)

Simon Mathis

16 Millionen Franken fordert der Verkehrsverbund Luzern (VVL) von den Verkehrsbetrieben Luzern (VBL) zurück. Zu Recht, sagt Monika Roth, Compliance-Expertin an der Hochschule Luzern. Die angekündigte Rückzahlung durch die VBL sei eine Schuldanerkennung.

Die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) zahlen die geforderten 16 Millionen Franken an den Verkehrsverbund Luzern (VVL) zurück – wollen aber nichts falsch gemacht haben. Ist das glaubhaft?Monika Roth: Nein. Aus der Rückzahlung leite ich ab, dass die VBL anerkennen, dass ihr Vorgehen nicht mit dem Gesetz vereinbar war. Und dass das Subventionsgesetz gebrochen wurde, ist meines Erachtens gar nicht zweifelhaft, sondern klar.Welche Konsequenzen sollten die Verantwortlichen daraus ziehen?Es liegt in der nicht delegierbaren Verantwortung des Verwaltungsrates, dass Recht und Gesetz eingehalten werden. Ich kann nicht erkennen, was daran besonders schwer gewesen sein soll. Deshalb muss sich jedes einzelne Mitglied des Verwaltungsrates einen Rücktritt überlegen – nicht nur Präsidentin Yvonne Hunkeler.Was ist mit VBL-Direktor Norbert Schmassmann?Das gilt selbstverständlich auch für ihn. Er trägt die operative Verantwortung und muss sich ernsthaft fragen, ob er ihr genügt.Die VBL verteidigen sich mit Verweis auf das BAV. Dieses hat 2012 eine Prüfung angefertigt und von 2010 bis 2017 bei den VBL so genannte «Rechnungsgenehmigungen» durchgeführt. Ist nachvollziehbar, dass die Verkehrsbetriebe sich durch das BAV bestätigt fühlten?In gewissem Sinne ja. Meines Erachtens war das BAV in seinen Darlegungen nicht immer klar. Es ist offensichtlich: Aufgrund der Holdingstruktur gab es keine Transparenz. Trotzdem genehmigte das Bundesamt die Rechnungen. Das erachte ich als wenig sinnvoll – denn das BAV wusste, dass es gar keinen Durchblick haben konnte. Es kann keine Genehmigungen geben, wenn nicht alles auf dem Tisch liegt. Darauf hätte das BAV früher kommen müssen.Die BAV-Prüfung wird unterschiedlich interpretiert. Hat das Bundesamt schwammig kommuniziert?Ja, das war sehr ungeschickt – und inakzeptabel für ein Bundesamt.Hätte der VVL nach dem Bericht von 2012 schneller und härter durchgreifen müssen?Eigentlich hätte allen Beteiligten bewusst sein sollen, was geht und was nicht.Im Bericht von Ernest & Young, den die VBL 2018 nach dem Postautoskandal selber in Auftrag gaben, werden bereits mögliche Schwierigkeiten mit der heute als illegal bezeichneten Verrechnungspraxis erwähnt. Hätten bei der VBL-Leitung nicht spätestens dann alle Alarmglocken läuten sollen?Ja, man hätte es sehen müssen. Schon auf der dritten Seite des Berichtes ist alles klar. Dass die Führung der VBL nicht reagiert hat, ist nicht zu rechtfertigen.Die VBL verweisen auf ein schweizweites Gutachten von Andreas Abegg und Goran Seferovic für den Schweizer Verband öffentlicher Verkehr. Sie sehen ihre Verrechnungspraxis auch durch dieses Gutachten abgesegnet. Mit Recht?Nein. Das ist ein Parteigutachten, mehr nicht.Viele Beteiligte sagen, sie hätten erst ab dem 2. Februar 2020 Kenntnis von den Forderungen des VVL gehabt. Wie plausibel ist das?Das kann ich nicht beurteilen, da ich nicht weiss, wer genau wann von welchen Berichten Kenntnis erhielt.Zumindest bei einem weiteren Bericht – nämlich jenem, den der VVL in Auftrag gegeben hat – weiss man das grob. Laut VBL habe man seit Anfang November 2019 über den Bericht beraten. Norbert Schmassmann betonte unserer Zeitung gegenüber, dass der Bericht noch keine Rückschlüsse auf konkrete Forderungen zugelassen habe. Die 16 Millionen Franken werden aber im Bericht errechnet und genannt.Man muss sich fragen, was Herr Schmassmann denn gemeint hat, was passiert – vor allem nach der Postautoaffäre. Hat er geglaubt, der VVL lässt das als Schenkung stehen?

Der Luzerner Stadtrat, der sowohl im Verbundrat des VVL als auch im Verwaltungsrat der VBL vertreten ist, hat laut eigenen Angaben erst am 5. Februar 2020 von der 16-Millionen-Forderung erfahren. Was halten Sie davon?

Das ist wenig glaubhaft.Weshalb nicht?Es mag sein, dass man die Höhe der Rückforderung noch nicht kannte. Aber dass diese erhoben werden würde, musste allen klar sein. Und wenn der Stadtrat hier wie dort im Verwaltungsrat sitzt, wie will er dann ernsthaft Nichtwissen geltend machen?Aber die Situation ist durchaus vertrackt. Finanzdirektorin Franziska Bitzi Staub wurde offenbar erst am 3. Februar informiert. Zudem betont der Stadtrat, dass sich VVL-Verbundrat Adrian Borgula und VBL-Verwaltungsrat Martin Merki jeweils im Ausstand befanden.Das ist absurd und unhaltbar. So kann man Verantwortung nicht wahrnehmen. Die Information muss trotzdem fliessen, man ist einfach nicht an der Debatte und am Entscheid beteiligt. Das Geschäftsmodell muss beiden bekannt gewesen sein – und letztlich auch dessen Untragbarkeit.Falls der Stadtrat vorgängig von der Forderung gewusst und sie verschwiegen hat – was würde das bedeuten? Es stellt sich die Vertrauensfrage.Was muss geschehen, damit sich eine solche Geschichte nicht wiederholt?Ich bin der Ansicht, dass das BAV Recht hat: Man muss die Holdingstruktur abschaffen – das wäre der richtige Weg zur notwendigen Transparenz.
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