notifications
Urschweiz

Ex-Generalvikar Martin Kopp wegen übler Nachrede bestraft

Der ehemalige Generalvikar der Urschweiz hat sich gegen einen Strafbefehl gewehrt, ist dann aber nicht vor Gericht erschienen.
Martin Kopp (Bild: Archiv Obwaldner Zeitung (Sarnen, 1. Februar 2017))

Lucien Rahm

Keine fünf Minuten hat die Verhandlung am Obwaldner Kantonsgericht am Freitag gedauert. Denn zu verhandeln gab es letztlich nichts: Der beschuldigte Martin Kopp, abgesetzter Generalvikar des Bistums Chur in der Urschweiz, erschien nicht. Er hätte sich vor Gericht wegen übler Nachrede verantworten müssen, der er sich 2016 durch Äusserungen in unserer Zeitung schuldig gemacht haben soll.

Gegen den Strafbefehl hat er vergangenes Jahr selber Einsprache erhoben. Lediglich die Anwesenheit des Klägeranwalts konnte Gerichtspräsidentin Andrea Imfeld feststellen. Der Rechtsvertreter Kopps hingegen blieb der Verhandlung ebenso fern wie sein Mandant.

Dass der ehemalige Generalvikar nicht auftauchen würde, hatte dieser gegenüber dem Gericht angekündigt. Er habe zunächst mittels Gesuch um eine Verschiebung der Verhandlung gebeten, sagte Imfeld. Dieses lehnte die Richterin jedoch ab. Kopp habe sich anschliessend telefonisch bei ihr gemeldet und mitgeteilt, er habe es zwar versucht, doch ein für ihn persönlich wichtiger Termin am Datum der Verhandlung habe sich nicht verschieben lassen. Auf Nachfrage unserer Zeitung sagt Kopp, es habe sich dabei um eine «ganz schwierige Seelsorgeaufgabe» gehandelt. Weiter sagt er, die Einladung zum Gerichtstermin habe ihn ferienbedingt erst am Montag vor der Verhandlung erreicht.

Da auch der Anwalt Kopps nicht anwesend war, galt die Einsprache seines Klienten gegen den erwähnten Strafbefehl in diesem Moment als zurückgezogen. «Der Strafbefehl erwächst somit in Rechtskraft», hielt Imfeld fest. Damit ist Kopp der üblen Nachrede schuldig, was für ihn eine Busse von 1600 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 15'600 Franken zur Folge hat.

«Möglichst viel Geld machen»

Die problematischen Aussagen machte Kopp 2016 gegenüber dem damaligen Journalisten dieser Zeitung in einem Telefongespräch. Im darauf basierenden Artikel wurde Kopp dann mit Vorwürfen an den damaligen Kernser Pfarrer Patrick Mittermüller zitiert. Hintergrund: Mittermüller wurde 2016 von der Kirchgemeindeversammlung abgewählt, weil er zuvor über längere Zeit krankheitsbedingt nicht mehr zur Arbeit erschien und sich offenbar nicht mehr kontaktieren liess. Wegen dieser Entlassung beschwerte sich Mittermüller dann allerdings beim Obwaldner Regierungsrat.

In diesem Zusammenhang äusserte sich Kopp gegenüber unserer Zeitung zum Vorgehen Mittermüllers. Er warf dem entlassenen Pfarrer vor, die Beschwerde eingereicht zu haben, damit dieser «noch möglichst viel Geld machen» könne. Mit seiner Beschwerde wolle er eine Lohnfortzahlung bewirken.

Staatsanwaltschaft stellte Verfahren zunächst ein

Diesen Vorwurf liess Mittermüller jedoch nicht auf sich sitzen und stellte gegen Kopp einen Strafantrag wegen übler Nachrede, die der damalige Generalvikar mit seinen ehrverletzenden Äusserungen begangenen habe. Das daraufhin eingeleitete Verfahren stellte die Obwaldner Staatsanwaltschaft allerdings 2017 ein. Mittermüller blieb hartnäckig und beschwerte sich über die Einstellung beim Obergericht.

Dieses hiess seine Beschwerde gut und die Staatsanwaltschaft musste sich der Angelegenheit nochmals annehmen. Diesmal befand sie Kopp für schuldig und stellte ihm den Strafbefehl aus. Dagegen erhob wiederum Kopp Einsprache, was letztlich zur Verhandlung vom Freitag führte – oder auch nicht.

Kommentare (1)