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Zug

Es wird Zeit, dass das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Zug durchgesetzt wird

Im Kanton Zug sollen die Entscheide des Zuger Verwaltungsgerichts bald anonymisiert auf der Homepage aufgeschaltet werden. Ein Schritt in die richtige Richtung, findet Chefredaktor Harry Ziegler.
Harry Ziegler

Harry Ziegler

Transparenz – etwas, das sich die meisten Menschen im Umgang mit Behörden und deren Entscheiden wünschen. Diese Transparenz ist dank einer gutgeheissenen Klage vor Bundesgericht im Kanton Zug einen kleinen Schritt weitergekommen. Mindestens, was die neu ergehenden Urteile des Zuger Verwaltungsgerichts betrifft. Dieses anonymisiert bereits seit Anfang Jahr mit einer Software neue Urteile und will diese wohl ab Sommer auf der Website aufschalten. Etwas, was das Bundesgericht schon seit einigen Jahren macht. Und etwas, das die anderen Zuger Gerichte auch ins Auge fassen sollten.

Zeit wird es auf jeden Fall, dass weiter Transparenz hergestellt wird. Schliesslich gilt seit Mai 2014 im Kanton Zug das Öffentlichkeitsprinzip, wonach unter anderem Verwaltungsdokumente grundsätzlich allen Personen offenzulegen sind.

Natürlich mussten Verwaltung, Gerichte und Öffentlichkeit erst lernen, mit diesem Prinzip umzugehen. Übungsfelder gab es genug – für alle Involvierten. Vor allem das vermehrte Verlangen von Dokumenten über das Öffentlichkeitsgesetz hat sich etabliert.

Dass nun über die Höhe von Gebühren, die vom Verwaltungsgericht bei der Anonymisierung von verlangten Urteilen anfielen gestritten wurde, ist zwar aufwendig aber richtig. Wie nämlich der Zuger Verwaltungsgerichtspräsident am Donnerstag in unserer Zeitung sagte, sei die Klage gegen die Gebührenhöhe zwar nicht Hauptgrund, aber motivierend für das aktuelle Vorgehen des Verwaltungsgerichts gewesen.

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