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Kommentar

Ersatzabgabe für fehlende Asylplätze: Ohne Anreize wird es schwierig

Der Kanton Luzern kommt den Gemeinden entgegen und entschärft die Ersatzabgaberegelung in der Asylverordnung. Einige Gemeinden prüfen dennoch rechtliche Schritte. Das Bonus-Malus-System ist infrage gestellt.

Hat die Ersatzabgabe als Belohnungs- und Bestrafungsinstrument im Asylwesen ausgedient? Diese Frage ist durchaus berechtigt, betrachtet man die jüngste Entwicklung im Kanton Luzern. Die Regierung hat auf eine Forderung des Verbands der Luzerner Gemeinden reagiert und die Ersatzabgabe pro fehlenden Asylplatz und Tag auf 15 Franken festgelegt. Bislang konnte das eine Gemeinde bis zu 40 Franken pro Tag und Platz kosten.

In der Zivilschutzanlage Dagmersellen sind rund 70 Geflüchtete vorübergehend untergebracht.
Bild: Bild: Manuela Jans-Koch (Dagmersellen, 4. Januar 2023)

Mit ihrem Entgegenkommen hat die Luzerner Regierung den Bestrafungsaspekt der Regelung stark abgeschwächt. Im gleichen Atemzug wurde aber auch die Belohnungskomponente verringert: Die Gemeinden, die ihr Soll übererfüllen, erhalten – weil weniger von den säumigen Gemeinden einbezahlt wird – weniger Geld.

Doch geht es ohne das Bonus-Malus-System überhaupt? Zuallererst ist der Kanton verantwortlich für die Unterbringung von Flüchtlingen. Dass er das System der Ersatzabgaben seit dem vergangenen Jahr wieder anwenden muss, ist ein Zeichen seiner eigenen Überforderung mit der aktuellen Situation. Er wälzt die Verantwortung ein Stück weit auf die Gemeinden ab. Wenn dann noch Vorwürfe im Raum stehen, der Kanton würde die von den Gemeinden vorgeschlagenen Unterkünfte nicht akzeptieren, wird das problematisch. Doch auch die Gemeinden müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und Plätze zur Verfügung stellen. Fehlten die Anreize dafür, wäre die Situation im Kanton Luzern vielleicht noch prekärer.

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