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Zug

Erfolgreiche Hilfe: Der Kanton Zug beendet Corona-Unterstützungsmassnahmen

Der Zuger Regierungsrat hat sich entschlossen, gewisse finanzielle Unterstützungsmassnahmen auslaufen zu lassen oder aufzuheben.
Der Standort Zug scheint sich von der Krise erholt zu haben.  (Bild: Stefan Kaiser (Zug, 10. Mai 2020))

(cza) Um die negativen Folgen der Corona-Pandemie abfedern zu können, lancierte die Zuger Regierung breit umfassende Unterstützungsmassnahmen für die Bevölkerung und die Wirtschaft – ergänzend zu den Massnahmen des Bundes. Diese werden nun wieder beendet. Finanzdirektor Heinz Tännler begründet den Entscheid in einer Mitteilung des Kantons so: «Nach den vom Bundesrat angeordneten Lockerungen scheinen sich die Bevölkerung und die Wirtschaft im Kanton Zug mit der neuen Situation arrangiert zu haben.» Die Gesuchseingänge seien in letzter Zeit «stark rückgängig» gewesen.

Den Stützungsfonds wird der Regierungsrat nicht über das offizielle Enddatum hinaus betreiben. Gesuche für den Stützungsfonds können noch bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden. Das gleiche Enddatum besteht für Gesuche des Lotterie- und des Sportfonds. Sollte es die Corona-Pandemie notwendig machen, werden die Stützungsmassnahmen allenfalls wieder in Betrieb genommen.

Kreditausfallgarantie wird per 30. September gestoppt

Um die Liquiditätsversorgung für Unternehmen und Selbstständigerwerbende sicherzustellen, stellte der Kanton ausserdem eine Kreditausfallgarantie von 85 Millionen Franken zur Verfügung. Bis heute sei kein Gesuch für eine Kreditausfallgarantie eingegangen, heisst es in der Mitteilung weiter. Dies zeige, dass der überwiegende Teil der Zuger Unternehmen und Selbstständigerwerbenden auch ohne die staatliche Kreditausfallgarantie wirtschaften könne. Als Reaktion darauf hat sich der Regierungsrat entschlossen, die entsprechende Verordnung zur Kreditausfallgarantie per 30. September 2020 aufzuheben.

Ebenfalls beendet wird das Bundesprogramm zur Unterstützung der Startups, wofür sich der Kanton Zug mit fünf Millionen und der Bund mit 10 Millionen Franken verbürgt haben. «Für diese Stützungsmassnahme haben wir sehr viele Bewerbungen erhalten und werden voraussichtlich die gesamte Bürgschaftssumme von 15 Millionen Franken den Startups zur Verfügung stellen können», hält Tännler fest. Die Einreichung der Gesuche ist noch bis zum 31. August 2020 über die Plattform des Bundes möglich.

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