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Luzern

Er hat betrunken eine Bar an der Baselstrasse angezündet: 43-Jähriger muss ins Gefängnis

Eine Racheaktion kommt einen Deutschen teuer zu stehen: Weil er 2016 in einer Bar an der Luzerner Baselstrasse Feuer gelegt hat, wird er vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Haftstrafe verurteilt – und muss das Land für zwölf Jahre verlassen.

Blaulicht und Sirenengeheul an der Baselstrasse. In der Nacht vom 2. auf den 3. Dezember 2016 bricht in einer Bar im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses ein Feuer aus. Darin befinden sich acht Wohnungen, 18 Personen müssen evakuiert werden. Im Einsatz sind 80 Feuerwehrleute und der Rettungsdienst, die Baselstrasse wird für den Verkehr gesperrt.

Viel Aufwand wegen eines Mannes: Um kurz vor halb 4 Uhr war ein damals 41-Jähriger ins Lokal eingebrochen, hatte zwei Abwaschtücher sowie seine Jacke in Brand gesteckt und die Bar ihrem Schicksal überlassen. Genau beziffern konnten die Strafverfolger den Sachschaden nicht, allerdings liege er bei «mehreren Zehntausend Franken». Die Bar bleibt nach dem Brand geschlossen, eine Wiedereröffnung gibt es nicht. Wegen «Russ- und Rauchschäden», wie es in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Luzerner Kriminalgerichts heisst, das nun in begründeter Form öffentlich ist.

Die Richter verurteilen den heute 43-jährigen deutschen Staatsbürger unter anderem wegen Brandstiftung und Hausfriedensbruch. Hinzu kommen mehrere Drogendelikte und geringfügiger Diebstahl. Das Verdikt: drei Jahre und fünf Monate unbedingte Freiheitsstrafe, 150 Franken Geldstrafe, 800 Franken Busse und zwölf Jahre Landesverweis.

Brandstifter wollte seinem Ex-Chef schaden

Der Mann hatte vor dem Tatzeitpunkt gehörig getrunken: Bei 1,9 Promille lag der Blutalkoholwert. Zudem stand er unter Kokaineinfluss, wie ein Drogentest zeigte. Dass er die Bar angezündet hatte, leugnete der Beschuldigte nicht. Zu seinen Beweggründen sagte er, er wollte seinem alten Chef schaden. Denn der Beschuldigte hat selber in der Bar gearbeitet, gab aber an, monatelang keinen Lohn bekommen zu haben. Zudem sei ihm nicht ordentlich gekündigt worden. Dass zum Zeitpunkt des Brandes noch Leute im Haus waren, habe er nicht geahnt.

Auf juristischer Ebene war die Hauptfrage, ob es sich um eine qualifizierte oder um eine herkömmliche Brandstiftung handelte. Laut dem Gericht war letzteres der Fall: Weil das Feuer schnell bemerkt und die Rettungskräfte umgehend alarmiert worden waren, habe keine konkrete Gefahr für Leib und Leben bestanden. Daher, und aus weiteren Gründen, «liegt keine versuchte qualifizierte Brandstiftung vor», heisst es im Urteil.

Verteidigung will in Berufung gehen

Davon war aber die Luzerner Staatsanwaltschaft ausgegangen. Zusammen mit den weiteren Delikten hatte sie eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten, eine Geldstrafe von 100 Franken, eine Busse von 800 Franken und einen Landesverweis von zwölf Jahren beantragt. Die Verteidigung dagegen forderte eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten, elf davon bedingt. Zudem wollte sie den Landesverweis auf lediglich acht Jahre beschränken. Ob der Deutsche seine Strafe antreten muss, ist jedoch unklar. Die Verteidigung hat Berufung gegen das Urteil angemeldet.

Übrigens: Es war nicht das erste Mal, dass der Mann in eine Bar an der Baselstrasse eingebrochen war. Eine Woche vor dem Brand ist er kurz nach 7 Uhr morgens in ein anders Lokal eingestiegen. Mit einer Bierflasche schlug er die Scheibe der Eingangstür ein, nahm sich eine Flasche Whiskey von der Bar, genehmigte sich einen Drink und legte sich zum Schlafen hinter die Theke.

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