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Luzern

Entlebuch genehmigt Rückzonungen auch an der Urne

Die Entlebucher Stimmbevölkerung hat die geplanten Rückzonungen genehmigt. Betroffene können nun Entschädigungen anfordern.
Entlebuch muss Bauland rückzonen. (Bild: Pius Amrein (31. Juli 2020))

Am Sonntag haben die Entlebucherinnen und Entlebucher über die Teilrevision der Nutzungsplanung – konkret über die Rückzonungen in der Gemeinde – befunden. Das Resultat: 1136 Ja- zu 388 Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 66 Prozent.

Als Nächstes wird der Entlebucher Gemeinderat dem Luzerner Regierungsrat den vorliegenden Entscheid der Stimmbevölkerung zur Genehmigung vorlegen. Nach Rechtskraft der Rückzonungen können die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer innert zehn Jahren eine Entschädigungsforderung an die Kantonale Schätzungskommission richten – unabhängig davon, ob sie gegen die Rückzonungen eine Einsprache eingereicht haben oder nicht.

Insgesamt 17 Einsprachen gingen ein

Entlebuch ist eine der 21 Luzerner Gemeinden, die überdimensionierte Baulandreserven zu Landwirtschaftsland rückzonen muss. Damit soll der Zersiedelung Einhalt geboten werden. Kantonsweit sind insgesamt 67 Hektaren davon betroffen, auf Entlebuch fallen aufgeteilt auf 46 Grundstücke rund 5,85 Hektaren zurück. Gegen die Teilrevision gingen beim Gemeinderat Entlebuch 17 Einsprachen ein. Davon wurden fünf vorbehaltlos zurückgezogen, bei vier weiteren konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Die verbleibenden acht Einsprachen wurden Mitte September der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Sieben empfahl die Gemeinde zur Ablehnung. Eine hingegen hiess sie gut, weil es sich um einen Härtefall handelt. So sei dem Verkäufer und dem Käufer der entsprechenden Parzelle – beide wohnen nicht im Kanton Luzern – zum Zeitpunkt der Handänderung 2018 nicht bewusst gewesen, dass Entlebuch eine Rückzonungsgemeinde ist. Weiter hiessen die anwesenden Stimmberechtigten eine Einsprache aus dem Gebiet Gfellen gut. Die definitive Schlussabstimmung am 28. November war nötig, weil in Entlebuch laut Gemeindeordnung Sachgeschäfte «grosser Tragweite» an die Urne müssen. (lf)

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