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Luzern

Freigestellter Luzerner Asylzentren-Leiter fordert via Anwalt Stelle zurück

Der geschasste Asylzentren-Leiter Adrian Portmann versucht, auf dem rechtlichen Weg sein Amt zurück zu erlangen. Mittels Anwalt hat er hierfür nun mehrere Anträge bei der Asyldienststelle eingereicht.
Adrian Portmann (Bild: PD)

Der Anfangs Juni freigestellte Asylzentren-Leiter der kantonalen Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF), Adrian Portmann, hat sich einen Anwalt genommen, um gegen seine Freistellung vorzugehen. Wie «Zentralplus» berichtet, hat er bei der Dienststellenleiterin Silvia Bolliger mehrere Anträge eingereicht. Sein Anwalt fordere darin eine unverzügliche Aufhebung der geplanten Entlassung. Portmann möchte so eine Wiedereinsetzung in sein Amt erwirken.

Weiter bezeichne Portmanns Anwalt die Freistellung als ehrverletzend und rechtsmissbräuchlich. Zudem gefährde sie den Ruf Portmanns, was dessen berufliche Zukunft beeinträchtigen könnte. Auch sei die Art und Weise der Entlassung gesundheitsschädigend und verstosse gegen die Fürsorgepflicht des Kantons als Arbeitgeber. Denn Portmann habe sich seit Juni in psychiatrische Behandlung begeben müssen, berichtet «Zentralplus» weiter. Das Vorgehen seines Arbeitgebers habe ihn «gehörig aus der Bahn geworfen».

Ausserdem beantrage Portmanns Anwalt gemäss «Zentralplus» eine Administrativuntersuchung durch eine externe Stelle. Diese solle aufzeigen, dass Portmann seine Leistungen erbracht habe und die Vorwürfe gegen ihn haltlos seien. Weitere Vorschläge sind ein externes Coaching und eine Mediation.

Portmann: «Vorwürfe sind absurd»

Am 7. Juni wurde Portmann nach rund einem Jahr im Amt freigestellt. Ausgesprochen wurde die Entlassungsabsicht am Tag vor seinen Ferien. Kurz darauf habe man ihn angewiesen, seine Sachen in bereitgestellte Taschen zu packen – unter Aufsicht. Die Vorwürfe, die dazu geführt haben sollen: fehlende Selbstkritik, ein direktiver Führungsstil sowie eine «nicht mehr vorhandene Vertrauensbasis». Portmann bezeichnete die Vorwürfe gegenüber «Zentralplus» als «absurd».

Gegenüber unserer Zeitung sagte Portmann im Juni, die Freistellung widerspreche klar dem Personalgesetz des Kantons Luzern. Der darin genannte «geordnete Vollzug der dienstlichen Aufgaben» sei zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen.

Zu seinen Beweggründen, seine Stelle zurückerlangen zu wollen, führte er aus: «Wir befanden uns im Zentrenbereich auf einem guten Weg, der klar in Richtung Konsolidierung zeigte.» Er wolle keine weitere Eskalation, sondern eine Verständigung und Wiedergutmachung im Zeichen der Vernunft, so Portmann im Juni. Umgesetzt werden soll seine Entlassung Ende Oktober.

(lur)

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