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Nidwalden

Ennetbürgen kann die Steuern senken

Die Gemeindeversammlung muss unter anderem über ein verursachergerechtes Modell für die Wassergebühren abstimmen.
Blick auf die Gemeinde Ennetbürgen. (Bild: Corinne Glanzmann, 17. Juli 2018)

Philipp Unterschütz

Die Gemeinde Ennetbürgen will auf nächstes Jahr die Reglemente zur Wasserversorgung und zur Siedlungsentwässerung total revidieren. Die veralteten Reglemente aus dem Jahr 2002 sollen durch ein verursachergerechtes Gebührenmodell und ein nachhaltiges Finanzierungssystem ersetzt werden. Das neue Modell steht bereits in Stansstad und Buochs im Einsatz und wird auch von über 20 Wasserversorgungen im Kanton Luzern umgesetzt.

Die Finanzierung setzt auch künftig auf die beiden Säulen Anschlussgebühr und Betriebsgebühr. Die Betriebsgebühr wird aufgeteilt in eine Mengengebühr, die wie bisher auf der bezogenen Frischwassermenge basiert, und in eine Anschluss- und Grundgebühr. Diese wird neu aufgrund einer tarifzonengewichteten Grundstücksfläche berechnet. Jede einzelne Parzelle wird bezüglich kostenverursachenden Faktoren bewertet und einer von 15 möglichen Tarifzonen zugeteilt. Als Kriterien für die Einteilung in die Zonen dienen unter anderem Bebauungsdichte, Bewohnbarkeit, Nutzungsart, Brandschutz und Gewerbe- oder Wohnbauten.

Empfehlung des Preisüberwachers wird übergangen

Die Gemeinde schreibt in der Botschaft zur Versammlung, dass die Anschlussgebühren bei der Wasserversorgung rund 25 Prozent tiefer sein werden, während die Betriebsgebühr um durchschnittlich 37 Prozent erhöht wird. Die neuen Wassergebühren würden im Vergleich mit 30 anderen Wasserversorgungen im Durchschnitt liegen.

Bei der Siedlungsentwässerung lagen die Anschlussgebühren im vergleichbaren Bereich, während die Betriebsgebühr um durchschnittlich 18 Prozent erhöht wird. Das Gebühren-Niveau soll alle fünf Jahre überprüft und bei Abweichungen von den Prognosen angepasst werden. Die neuen Regelungen bringen es aufgrund des angewendeten Verursacherprinzips mit sich, dass je nach Liegenschaften die Gebühren steigen oder auch sinken können.

Wie schon zuvor bei den Gemeinden Buochs und Stansstad vertritt der Preisüberwacher, dem die neuen Gebühren zur Stellungnahme vorgelegt werden mussten, eine andere Meinung. Die Erhöhung der Wassergebühren sei klar zu hoch. Die Gemeinde stützt sich dagegen auf eine Empfehlung der Nidwaldner Finanzdirektion vom Dezember 2018, eine langfristige Gebührenpolitik anzustreben und eine hohe Verschuldung oder Gebührensprünge zu vermeiden. Genau dies wäre aber bei der Umsetzung der Empfehlung des Preisüberwachers der Fall, ist die Gemeinde überzeugt.

Um die individuelle Tarifzoneneinteilung im Zusammenhang mit den Wasserversorgungs- und Siedlungsentwässerungsreglementen bereits vor der Gemeindeversammlung einzusehen und sich detailliert informieren zu lassen, bietet die Gemeinde für Interessierte Informationshalbtage an (siehe Hinweis).

Kauf eines Grundstücks als Raumreserve

Der Gemeinderat will bei den Stimmberechtigten ausserdem einen Kredit von 436000 Franken, um damit eine Liegenschaft an der Stanserstrasse 80 zu kaufen. Auf der 324 Quadratmeter grossen Parzelle in der 4-geschossigen Wohnzone steht ein Einfamilienhaus, sie grenzt an eine gemeindeeigene Parzelle mit dem Wasserpumpwerk. Die Gemeinde ist bereit, rund 20 Prozent mehr zu bezahlen als der Verkehrswert gemäss Schatzung beträgt. Das sei angesichts der resultierenden, besseren Nutzungsmöglichkeiten der gemeindeeigenen Parzelle gerechtfertigt, argumentiert der Gemeinderat. Mit dem Kauf stehe der politischen Gemeinde an zentraler Lage eine strategische Raumreserve für mögliche spätere Projekte zur Verfügung.

In weiteren Traktanden geht es um Änderungen im Zonenplan (u. a. Ausscheidung von Gewässerraum- und Abflusswegzonen), die Genehmigung des Gesuches von Gemeinderätin Cathrine Zimmermann um vorzeitigen Rücktritt auf den 30. Juni 2020 und zwei Einbürgerungsgesuche.

Mehr Zuzüger bringen höhere Steuereinnahmen

Das Budget der politischen Gemeinde rechnet bei einem Aufwand von fast 16,68 Millionen Franken mit einem Aufwandüberschuss von knapp 163000 Franken. Zusammen mit dem ausserordentlichen Aufwand von 150000 Franken wegen der Aufhebung der Vereinbarung mit Stansstad betreffend Löschgebiete am Bürgenberg und dem Anteil am Feuerwehrlokal Obbürgen erhöht sich der Aufwandüberschuss auf knapp 313000 Franken.

Der Gemeinderat beantragt zudem, den Steuerfuss für natürliche Personen für das Jahr 2020 um 0,1 Einheiten auf 1,5 Einheiten zu senken. Die aktuell hohe Bautätigkeit lässt die Gemeinde annehmen, dass bei den Steuererträgen ein überdurchschnittliches Wachstum eintritt. Mit den höheren Steuereinnahmen könne der Aufwandüberschuss reduziert und der Steuerfuss von 1,5 Einheiten auch künftig gehalten werden, schreibt der Gemeinderat in der Botschaft zur Gemeindeversammlung.

Zur Genehmigung steht auch noch das Budget der Katholischen Kirchgemeinde mit einem Aufwand von 1,29 Millionen und einem Ertragsüberschuss von 27000 Franken. Das Budget sieht Nettoinvestitionen von 2,8 Millionen Franken für den Neubau Buochserstrasse vor. Der Steuerfuss soll auf 0,36 Einheiten belassen werden.

Informationshalbtage zu Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung: Dienstag, 5. November von 8 bis 12 Uhr, Mittwoch, 6. November von 13 bis 17 Uhr. Die Gemeinde bittet, vorher beim Bauamt (0416244011) ein Zeitfenster zu vereinbaren.

Gemeindeversammlung am Freitag, 22. November in der Mehrzweckhalle. 19.30 Uhr Röm. Kath. Kirchgemeinde, 20.15 Uhr Politische Gemeinde.

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