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Nidwalden

Emmetten hat zu viel Bauland – nun spricht der Kanton ein Machtwort

Das Auszonungspaket reichte nicht. Nun erlässt die Baudirektion eine neue Planungszone über vierzehn Grundstücke.
Dorfansicht von Emmetten. (Bild: Boris Bürgisser (20. August 2020))

Matthias Piazza

Vom Filetstück war die Rede, einer Parzelle an Top-Lage, die dann nicht mehr verbaut werden dürfe, verbunden mit grossen Einnahmeausfällen: Die Wogen gingen hoch an der Emmetter Gemeindeversammlung diesen Frühling, als der Gemeinderat Bauland auszonen, sprich aus Bauland eine Landwirtschaftszone machen, wollte. Dies, weil er musste. Denn das neue eidgenössische Raumplanungsgesetz schreibt vor, dass Bauzonen nur noch so gross sein dürfen, dass sie den erwarteten Bedarf für die nächsten 15 Jahre abdecken. Schliesslich bewilligte die Gemeindeversammlung nur die Auszonung von 2,2 Hektaren – das sind 3,5 Hektaren zu wenig.

Nun hat sich der Kanton eingeschaltet und eine Planungszone über die vierzehn betroffenen Grundstücke erlassen, also über jene Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 3,5 Hektaren, welche an der Gemeindeversammlung nicht ausgezont wurden. Es sind Parzellen, die aus verschiedenen Gründen wie der peripheren Lage, der nicht hinreichenden Erschliessung oder der Gefährdung durch Naturgefahren zur Bebauung nur beschränkt geeignet sind, wie die Baudirektion in einer Medienmitteilung schreibt. Zudem seien die betroffenen Grundstücke bereits seit Jahrzehnten der Bauzone zugewiesen, ohne dass darauf Projekte verwirklicht worden seien.

Mit einer Planungszone, die drei Jahre gültig ist und maximal zwei Jahre verlängert werden kann, wird ein Bauen auf dem betroffenen Grundstück verunmöglicht, auch wenn dieses noch immer in der Bauzone liegt. Dies soll der Gemeinde Emmetten genug Zeit verschaffen, um wie alle Nidwaldner Gemeinden die Bau- und Zonenordnung dem kantonalen Planungs- und Baugesetz, welches sich wiederum an das neue eidgenössische Raumplanungsgesetz anlehnt, anzupassen.

Gemeinderat rechnete mit Machtwort des Kantons

«Diese Reaktion des Kantons war zu erwarten» zeigt sich auf Anfrage Daniel Krucker, Emmetter Gemeindevizepräsident und zuständig fürs Bauressort, wenig überrascht. «Auch an der damaligen Gemeindeversammlung wiesen wir die Bürger darauf hin, dass wir um Auszonungen nicht herumkommen, leider genehmigte die Gemeindeversammlung nicht alle in der Teilrevision ausgeschiedenen Flächen.» Der Gemeinderat habe von Gesetzes wegen die Flächen der Gemeindeversammlung vorlegen müssen, um die Gesamtrevision der Nutzungsplanung angehen zu können.

Emmetten habe in früheren Jahren sehr grosszügig Baulandflächen eingezont. Zusammen mit dem viel zu kleinen Wachstumszahlen, die der Kanton im Richtplan den ländlich touristischen Gemeinden zugesprochen habe, ergebe sich die Tatsache des grossen Auszonungsbedarfs, so Krucker.

Landhortung verhindere sinnvolle Nutzung

Nebst Emmetten müssen auch Beckenried, Dallenwil und Wolfenschiessen auszonen. «Auch diese Gemeinden haben sich an die Arbeit gemacht», bestätigt auf Anfrage Baudirektor Josef Niederberger. Für das nationale Raumplanungsgesetz zeigt er Verständnis. «In unserem Kanton gibt es Parzellen, die schon vor gut 20 oder 50 Jahren zu Bauland umgezont wurden und noch immer unbebaut sind. Diese Landhortung verhindert eine sinnvolle Nutzung, etwa für die Landwirtschaft.»

Bis am 1. Januar 2023 müssen laut geltendem Gesetz sämtliche elf Nidwaldner Gemeinden ihre Nutzungsplanung überarbeitet und dem kantonalen Planungs- und Baugesetz angepasst haben. Zurzeit sei allerdings eine Gesetzesrevision in Bearbeitung, die eine Verlängerung um zwei Jahre vorsehe, so Niederberger. Über diese Anpassung beschliesse der Landrat im Verlaufe des nächsten Jahres.

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