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Luzern

Emmer Gemeinderat kürzt sich den Lohn

200'000 statt 221'000 Franken: So viel sollen Emmer Gemeinderäte künftig hochgerechnet auf ein 100-Prozent-Pensum verdienen. Auf den Teuerungsausgleich wollen die Gemeinderäte aber nicht verzichten.
Sollen künftig weniger Lohn erhalten: Die Emmer Gemeinderäte Brahim Aakti, Thomas Lehmann, Rolf Born, Patrick Schnellmann und Josef Schmidli (von links). (Bild: PD)

Robert Knobel

221'000 Franken pro Jahr: So hoch ist der Lohn eines Emmer Gemeinderats, hochgerechnet auf ein 100-Prozent-Pensum. Somit verdient die Exekutive der zweitgrössten Luzerner Stadt deutlich mehr als die Amtskollegen der umliegenden Gemeinden. Selbst die Luzerner Stadträte erhalten mit 200'000 Franken pro Jahr weniger Geld.

Doch mit diesem Emmer Privileg ist bald Schluss. Der Gemeinderat legt eine Änderung des Besoldungsreglements vor, das eine Reduktion der Löhne auf das Niveau der Nachbargemeinden vorsieht. Der Emmer Gemeinderat tut dies allerdings nicht aus freien Stücken, sondern weil er aufgrund einer überwiesenen CVP-Motion dazu gezwungen wurde. Konkret soll der künftige 100-Prozent-Lohn noch 203'000 Franken betragen. Das entspricht ungefähr dem Durchschnitt der umliegenden Gemeinden:

  • Luzern: 200'000 Franken
  • Kriens: 200'000 Franken
  • Horw: 209'000 Franken
  • Meggen: 213'000 Franken

Weil die fünf Emmer Gemeinderäte nur im 80-Prozent-Pensum angestellt sind, beträgt der effektive Lohn somit neu 162'400 Franken. Damit erfüllt der Gemeinderat das Hauptanliegen der CVP-Motion.

Lohnerhöhung teuerungsbedingt möglich

In einem weiteren Punkt ist der Gemeinderat aber nicht bereit, auf die Forderungen einzugehen. Die CVP wollte nämlich auch die Bestimmungen zur Teuerung streichen. Heute werden die Gemeinderatslöhne – analog zum Verwaltungspersonal – jeweils an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.

So erhielten die Gemeinderäte in den Jahren 2009 bis 2012 jeweils eine leichte Lohnerhöhung. Das soll auch künftig möglich sein, findet der Gemeinderat. Die Frage, ob der Lohn angepasst wird oder nicht, könne man jeweils im Rahmen der jährlichen Budgetierung behandeln und müsse nicht dauerhaft beantwortet werden.

In Emmen gaben auch die Nebenbeschäftigungen der Gemeinderäte zu reden. Diese Frage soll mit dem neuen Besoldungsreglement ebenfalls geklärt werden. Demnach dürfen Gemeinderäte beispielsweise ein Verwaltungsratsmandat annehmen – sofern das Gesamtgremium die Zustimmung gibt. Bei Mandaten, die indirekt den Interessen der Gemeinde dienen, wird individuell festgelegt, ob sie der Arbeitszeit angerechnet oder separat vergütet werden.

Die Teilrevision des Besoldungsreglements wird am 2. Juli vom Einwohnerrat behandelt.

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