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Luzern

Emmer Ehepaar erschleicht sich Sozialhilfe

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt ein Ehepaar aus Emmen wegen mehrfachen Betrugs. Die Eheleute sollen verschwiegen haben, dass sie in Bosnien Häuser besitzen, als sie Sozialhilfe beantragten. Seit über fünf Jahren dauert der Fall schon an. Zu Ende geht er auch mit diesem Urteil nicht.

Es klingelt an der Tür eines Wohnhauses in Emmen. Ein 28-jähriger Mann öffnet, vor ihm steht an jenem Morgen des 18. Septembers 2013 der Emmer Sozialinspektor. Wo die Eltern seien, fragt dieser.

Der junge Mann entgegnet, sie seien für einige Wochen in die alte Heimat gereist, nach Bosnien.

Eheleute erhalten bedingte Geldstrafen

Zu diesem Zeitpunkt hat der Inspektor einen Verdacht: Er glaubt, den Eheleuten gehören in Bosnien Häuser, die sie beim Antrag auf Sozialhilfe nicht angegeben haben. Damit hätten sie sich Sozialhilfe erschlichen, so der Vorwurf.

Nach langem Hin und Her landet der Fall vor dem Luzerner Kriminalgericht. Am 19. September 2018, also fünf Jahre nach dem Hausbesuch, fällt das dieses ein Urteil. Nun ist es öffentlich, jedoch nicht rechtskräftig.

Die Richter verurteilen den 62-jährigen Ehemann zu einer bedingten Geldstrafe von 8400 Franken. Die 58-jährige Ehefrau erhält eine bedingte Geldstrafe von 6000 Franken. Beide werden wegen mehrfachen Betrugs verurteilt.

Gericht korrigiert Deliktssumme nach unten

Der Schuldspruch liegt deutlich unter den Forderungen der Luzerner Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die Beschuldigten bedingte Freiheitsstrafen von einem Jahr verlangt. Für die Staatsanwaltschaft stand fest, dass sich die Eheleute 70 000 bis 80 000 Franken Sozialhilfe ergaunert hatten.

Das Gericht kam aber zum Schluss: Der Betrag liegt lediglich bei 22 500 Franken. Laut Anklage gehörten dem Ehemann drei Häuser in Bosnien, der Ehefrau zudem ein Siebtel einer Liegenschaft, die sie geerbt hatte.

Im Zuge der Untersuchung liess sich jedoch nicht erhärten, dass alle Häuser im Besitz des Ehepaars waren. Der Mann, der sich mit seinen Aussagen immer wieder in Widersprüche verstrickte, beharrte darauf, dass zwei Häuser seinen Söhnen gehörten. In deren Auftrag habe er die Häuser gekauft, das Geld hätten ihm die Söhne zur Verfügung gestellt.

Beschuldigte legten Berufung ein

Da entsprechende Zahlungsflüsse der Söhne darauf deuteten, dass die Angaben des Beschuldigten stimmten, galt nur eines der drei Häuser als Eigentum des Beschuldigten.

Die Verteidiger der Eheleute hatten Freisprüche beantragt. Gegen das Urteil des Kriminalgerichts haben sie Berufung eingereicht. Jetzt geht das Dossier ans Luzerner Kantonsgericht.

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