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Luzern

Einst Aston-Martin-Fahrer, nun hoch verschuldet: Freiheitsstrafe für Luzerner Treuhänder mit ausuferndem Lebensstil

Er hatte tiefen Einblick in die Konten seiner Klientin und nutzte dies aus: Ein Mann aus der Region Luzern wird wegen Betrugs verurteilt.

Er war ein Gourmet, legte Wert auf edle Kleidung und leaste über seine Aktiengesellschaft drei Luxuskarossen, darunter einen Aston Martin: Der Luzerner Treuhänder, der sich kürzlich vor dem Kriminalgericht verantworten musste, leistete sich ein Leben in Saus und Braus. Dieses endete mit seiner Festnahme im Mai 2016. Nach einem Tag wurde der Familienvater zwar entlassen – das Strafverfahren aber dauerte an.

Der Mann hatte 2015 einer langjährigen Klientin ein Immobiliengeschäft schmackhaft gemacht: Gemeinsam sollten sie ein Mehrfamilienhaus in der Agglomeration erwerben und dieses später mit Gewinn verkaufen. Auch eine Beteiligung an seiner Treuhand AG stellte er in Aussicht. In Tranchen flossen 420'000 Franken, aber kein Haus wechselte seinen Besitzer. Denn der heutige 54-Jährige hatte sämtliche Dokumente gefälscht. Den Kaufvertrag, die Grundbuchauszüge, die Bankbelege. Die Geprellte: ein ehemaliges Model aus einer Gemeinde am Vierwaldstättersee. Aus der Verwertung einer Wohnung des Beschuldigten erhielt die Frau 2017 zwar über 200'000 Franken zurück. Dennoch stellt sie nun eine Zivilforderung in der Höhe von 635'000 Franken.

Staatsanwältin forderte härtere Strafe

Das Luzerner Kriminalgericht verhängt dem Mann eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und einem Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz – der Beschuldigte war massiv zu schnell unterwegs gewesen. Zudem fasst er eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 90 Franken. Auf die Zivilforderung tritt das Gericht nicht ein.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, könnte der Beschuldigte damit glimpflich davonkommen: Die Staatsanwältin forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren. Ihr zufolge hatte der Treuhänder das Vertrauen seiner Klientin und die Kenntnisse über deren finanziellen Verhältnisse ausgenutzt. «Für einen ausschliesslich selbstsüchtigen und egoistischen Zweck.» Er habe sich so einen «überheblichen und überteuerten Lebensstil» finanziert. «Der Beschuldigte errichtete ein Lügengebäude und dachte sich stets neue Ausreden aus.» Der Mann habe die deliktische Tätigkeit nach Art eines Berufes ausgeübt.

Anderer Meinung ist der Verteidiger. Sein Mandant habe die Gelder stets zurückzahlen wollen und sei davon ausgegangen, dass dies machbar sei. Weder liege hier eine Veruntreuung vor, noch sei die für Betrug nötige Arglist gegeben. Vielmehr sei die Geschädigte «völlig unkritisch» gewesen. Und dies, obwohl sie sich im Immobilienbereich auskenne. Vom Vorwurf des Betrugs und der Veruntreuung sei der Beschuldigte daher freizusprechen. Wegen Urkundenfälschung und zu schnellen Fahrens sei eine tiefe, bedingte Geldstrafe angemessen.

Verteidiger argumentiert mit psychischer Krankheit

Der Verteidiger hielt fest, er hege «ernsthafte Zweifel» an der Schuldfähigkeit seines Mandanten. Dieser habe in den Jahren 2015 und 2016 «längere manische Phasen» durchgemacht und leide an einer bipolaren Störung. Zu Beginn der Verhandlung hatte der Verteidiger daher beantragt, den Beschuldigten psychiatrisch begutachten zu lassen. Doch die Gerichtspräsidentin und die beiden Kriminalrichter folgten der Staatsanwältin, die dies ablehnte. Sie sagte: «Weder den Akten noch den Einvernahmen lassen sich Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit entnehmen.» Zudem habe der Beschuldigte die manisch-depressive Phase sehr spät, bei einer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme im Sommer 2018, ins Feld geführt.

Der Beschuldigte gab sich während der Verhandlung reuig, sagte aber auch: «Ich soll für eine Tat ins Gefängnis, bei der ich nicht handlungsfähig gewesen bin.» Wegen seiner psychischen Erkrankung könne er momentan nur Teilzeit arbeiten und beziehe eine IV-Rente. Sollte er dereinst sein Pensum wieder erhöhen können, will er damit Schulden tilgen. Denn er steht mit über 600'000 Franken in der Kreide – auch Freunde und ehemaligen Kunden hätten ihm Darlehen gewährt.

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