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Zug

Einheitliche Architektur soll in Neuheim gesichert werden

Um Rechtssicherheit zu schaffen, wurde der Bebauungsplan für die Siedlung «Im Blatt» ausgearbeitet. Kleine bauliche Änderung sollen für die Grundeigentümer möglich sein.
Sicht auf die Terrassenhäuser "Im Blatt A" in Neuheim. Bild: Maria Schmid (14. Juli 2016)


Vanessa Varisco

Um künftig Konflikte über Nutzungen und Umnutzungen zu vermeiden, wurde für die Überbauung «Im Blatt» ein Bebauungsplan erstellt. Seit der Erstellung der Wohnsiedlung im letzten Jahrhundert sind einige bauliche Massnahmen vorgenommen worden. So beispielsweise die Umnutzung von Neben- und Abstellräumen, Anbauten, Wintergärten und Ähnliches, welche nicht alle das ordentliche Bewilligungsverfahren durchlaufen haben. Damit für die Anwohner und deren künftige Bauvorhaben wieder Rechtssicherheit herrscht, wurde der Bebauungsplan «Im Blatt» ausgearbeitet.

Er liegt vom 9. November bis und mit zum 10. Dezember in der Gemeindekanzlei auf. Der Bebauungsplan solle den heutigen Zustand sichern und Bauten sowie die Siedlungstypologie mit Terrassenhäusern erhalten. Des Weiteren gelte es eine gute ortsbauliche Einordnung aller Haupt- und Anbauten zu gewährleisten, ebenso wie eine verbindliche und detaillierte Regelung der baulichen Anpassungen zu sichern und Erweiterungen zu regeln.

Ziele seien laut Ergänzung zum Plan, die Legalisierung kleinerer vorgenommener baulichen Veränderungen und diese allen Grundeigentümern zu ermöglichen. Künftig sollen Anbauten in angemessen Masse ermöglicht werden. Der Schräglift soll mittels Hausdurchgängen und öffentlichen Wegen zugänglich und eine Erweiterung des Parkhauses möglich sein.

Pflanztröge seien erhaltenswert

48 Wohneinheiten umfasst die Siedlung «Im Blatt» aus den Jahren 1974 bis 1983. Im südlichen Teil der Bebauungen befindet sich das private Parkhaus mit zirka 71 Parkfeldern. Die heutige Terassenhaussiedlung bietet viel Wohnraum auf knapper Landfläche, wie es Bebauungsplan heisst. Ausserdem sei die gesamte Wohnanlage gut unterhalten und seit den 1980er Jahren teilweise nahezu unverändert.

Eine private Studie hat für «Im Blatt» Gestaltungsgrundsätze für eine Sanierung der Siedlung festgelegt. Sie besitze für den Bebauungsplan einen orientierenden Charakter. Grundsätzlich stimmt sie verglasten Vorbauten von maximal 24 Quadratmetern zu, damit eine komplette Verglasung der Fassade verhindert werden könne. Bei einer allfälligen Sanierung der Fassade fordern die Studie ebenso wie die Vorprüfung, die hellen Dachblenden zu erhalten. Als ebenfalls erhaltenswert werden die hellen Pflanztröge eingeschätzt. Die Begrünung dieser sei ein wesentliches Merkmal der einzelnen Gebäude sowie der Gesamtanlage und sei zu erhalten. Für künftige Sanierung gelte es möglichst dunkle Fassadenfarben zu wählen, die Eigentümer hätten sich am ursprünglichen Konzept zu orientieren.

Klare Trennung von Wohnen und Parkieren

Die Bebauung teilt sich in sieben Baubereiche von A bis G auf, wobei A und F die jeweils äussersten Baubereiche sind. G bildet das Parkhaus und G+ dessen Erweiterung. Neue Baubereiche würden nicht ausgeschieden, Umbauten sollen nur im bestehenden Volumen erfolgen. Zukünftige Ersatzneubauten dürfen nur innerhalb der Baubereiche erstellt werden – mit Ausnahme eines Erweiterungsbaus des Bereichs G+. In den unteren Teilen der Baubereiche A bis F sind Nebenbauten wie beispielsweise Wintergärten von maximal 48 Quadratmetern zulässig.

Eine Erweiterung des Parkhauses mit allfälligen zusätzlichen Geschossen habe sich an der Typologie der Siedlung zu orientieren; sie solle daher hangwärts zurückversetzt werden und zulässig wären maximal zwei weitere Geschosse. Da die Spielfläche dadurch reduziert würde, soll diese in mindestens gleichem Ausmass anderswo realisiert werden. Weiter werden im Bebauungsplan die Nutzungen erläutert. Die Bereiche A bis F werden ausschliesslich mit Wohnnutzung belegt. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe seien zulässig.

Die Vorteile des Bebauungsplans bestünden darin, dass eine einheitliche Architektur, welche durch die Lage am Hang geprägt werde, erhalten bliebe. Ausserdem werde so eine gute Eingliederung ins Ortsbild erreicht. Die Nutzung von Wohnen und Parkieren werde durch den Bebauungsplan ausserdem klar getrennt; im Arealinnern fänden somit nur wenige Fahrten statt.

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