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Zug

Einem Fuchs ausgewichen, dafür ein Schaf angefahren

Der Strafbefehl gegen einen 27-jährigen Mann liest sich abenteuerlich. Nach über 100 Metern Fahrt durch eine Wiese und einer Kollision mit einem Schaf endete seine Fahrt vor der Staatsanwaltschaft.

Einigermassen dunkel dürfte es gewesen sein, im Oktober 2020, morgens um 1:50 Uhr, als der 27-jährige Bulgare auf der Sihlbruggstrasse in Baar Richtung Sihlbrugg fuhr. Auf der Höhe Lüssibüel sah er einen auf der Strasse stehenden Fuchs. Als er diesem auswich, begann eine spektakuläre Fahrt.

Nach seinem Ausweichmanöver geriet er laut dem Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft auf die Gegenfahrbahn und von dort über den Fahrbahnrand ins angrenzende Wiesland. Im Wiesland legte er über 100 Meter parallel zur Strasse zurück. Bei der Fahrt kollidierte er ungebremst mit zwei Randleitpfosten sowie einem Holz- und einem Weidezaun.

Schaf 30 Meter durch die Luft geschleudert

Bei seinem wilden Ausritt kollidierte der Mann ausserdem mit einem Schaf, dass nach dem Aufprall rund 30 Meter weit durch die Luft geschleudert und schwer verletzt wurde. Ohne anzuhalten lenkte der Fahrer seinen Wagen über beide Fahrbahnen und das angrenzende Trottoir und prallte zum Schluss noch in die Waldböschung. Nach dieser Kollision fuhr er laut Strafbefehl «mit dem stark beschädigten, nicht mehr betriebssicheren Fahrzeug» ein paar Hundert Meter zu einem Parkplatz, wo er den Wagen abstellte. Ohne die Unfallstelle abzusichern, sich um das verletzte Schaf zu kümmern oder die Polizei zu verständigen, machte sich der Mann aus dem Staub. Erst rund 45 Minuten nach Eintreffen der Polizei kehrte er zur Unfallstelle zurück.

Eine Reihe von Verstössen

Dem Unfallfahrer wird die grobe Verletzung der Verkehrsregeln («Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann», SVG Art. 31, Abs. 2), pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall (SVG, Art. 51, Abs 1 und 3), die Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG, Art. 29) sowie gegen das Tierschutzgesetz (Art. 4, Abs. 1, lit. b) zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft spricht ihn im Strafbefehl in allen Punkten schuldig.

Der 27-jährige Fahrer wird zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 140 Franken, einer Verbindungsbusse von 2100 Franken sowie einer Übertretungsbusse von 600 Franken verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.

Im Strafbefehl nicht umschrieben ist, ob der Fuchs, der auf der Strasse stehend, Auslöser der Unfallfahrt gewesen sein dürfte, beim Ausweichmanöver verletzt oder getötet wurde – oder sich schlicht und einfach in die Dunkelheit absetzte.

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