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Zug

Bisher virtuell mitlaufende Seite ist jetzt auch für den Steuerzahler einsehbar

Die Steuer zahlenden Personen im Kanton Zug bekommen neu eine Vermögenszusammenstellung mitgeliefert. Ungefragt und vom System automatisch ausgefüllt. Einige stören sich daran, dass sie niemand über diesen Service orientierte.
So sieht die «Vermögensentwicklungsabrechnung» aus, die von der Zuger Steuersoftware ungefragt mitgeliefert wird. (Bild: Stefan Kaiser (Zug, 11. April 2022))

Marco Morosoli

Noch bis am 30. April 2022 haben die steuerpflichtigen Personen im Kanton Zug die Möglichkeit, ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 ordnungsgemäss einzureichen. Wer seine Unterlagen bis Ende April nicht liefern kann, ist gut beraten ein Fristerstreckungsgesuch einzureichen. Das ist online möglich und eine einfache Angelegenheit.

So weit, so gut. Das sagte sich neulich auch eine Leserin dieser Zeitung. Ihr machte aber nicht die Erstreckung der Frist zur Einreichung der Steuerunterlagen Kopfzerbrechen. Vielmehr fiel ihr nach dem Drucken der einzureichenden Steuerunterlagen eine Seite auf, welche ihr bis anhin nicht auffiel. Das Papier ist mit «Vermögensentwicklungsberechnung» überschrieben.

Zuoberst auf der neu für alle Steuersubjekte einsehbaren Aufstellung findet sich der ausgewiesene Wert des Reinvermögens in der Vorperiode. An zweiter Stelle folgt dann das aktuelle Reinvermögen. Speziell an diesem Formular ist der Hinweis «Angaben ohne Gewähr».

Den Zweck des Vermögensüberblicks erklärt die Zuger Steuerbehörde so: «Die Vermögensentwicklung dient zur Kontrolle, ob mit den deklarierten Werten die Vermögenszunahme respektive Vermögensabnahme erklärbar ist.» Zudem enthält diese neue Seite noch den Hinweis, dass es nicht zwingend auszufüllen sei.

In der Wegleitung 2021 steht nichts über die Vermögensaufstellung

Philipp Moos, er ist Leiter Abteilung Natürliche Personen bei der Steuerverwaltung Kanton Zug, erklärt die zusätzliche Beigabe so: «Die Vermögensentwicklungsberechnung ist ausschliesslich als Unterstützung und Hilfsmittel für die Zuger Steuerkundschaft gedacht.» Moos erwähnt auch noch, dass die im E-Tax, also der Zuger Steuersoftware, eingetragenen Zahlen automatisch übernommen würden.

Philipp Moos räumt ein, dass der Steuerzahler oder die Steuerzahlerin nicht explizit auf die Neuerung hingewiesen worden sei. So gibt es in der mitgelieferten Wegleitung 21, die heute bei der Steuerkundschaft vorwiegend online Beachtung findet, keinen Hinweis auf diese jetzt mitlaufende Vermögensauflistung.

Moos betont weiter, dass mit dem Mitlaufen dieses Formulars «nicht plausible Abweichungen bereits vor der Einreichung der Steuererklärung» zum Vorschein kämen. In diesem Verfahrensstand, so der Zuger Steuerfachmann, könnten dann gewisse Unklarheiten schon vorab ausgeräumt werden.

Zudem findet Philipp Moos im neuen Papier nichts Schlechtes. Die Vermögenszahlen, die Eingang in die Steuererklärung fänden, würden im Prozess des Ausfüllens automatisch auf der Vermögenszustellung landen. Moos betont zudem, dass das Ergebnis «übersichtlich» daherkomme.

Er will auch erwähnt haben, dass die Vermögensauflistung für die Zuger Steuerkundschaft schon länger mitlaufe. Bis anhin einfach nur für den internen Gebrauch. Jetzt verwandelt sich das Ganze zu einem Vieraugen- oder gar Sechsaugen-Prinzip.

Dies, so Moos, deshalb, weil sich Steuerberaterinnen und Steuerberater nun bei ihrer Kundschaft erkundigen könnten, weshalb es zu allfälligen Vermögensminderungen oder einem Vermögenszuwachs über das erwartbare Mass gekommen sei, bevor die Steuererklärung an den Steueramt gehe.

Steuerverwaltung sieht für beide Parteien nur Vorteile

Dieses durch das Programm E-Tax kreierte Formular, so fügt Philipp Moos von der Zuger Steuerverwaltung noch an, könne aber auch eine Hilfe sein, wenn allfällige Rückfragen seitens der Steuerbehörde an ihre Kundschaft im Raum stehen.

Die Zuger Steuerbehörde möchte mit der nunmehr aufdatierten Software E-Tax aber auch erreichen, dass Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung möglichst früh entdeckt werden und zu korrigieren sind. Moos ist überzeugt, dass sich dadurch die Qualität der eingereichten Steuererklärungen weiter erhöhe.

Als weiteren Vorteil dieses neuen Papiers streicht Philipp Moos zudem heraus, dass dadurch bei beiden Parteien unnötiger Aufwand verhinderbar sei.

Das neue Formular lässt sich online nicht abtrennen

Womöglich haben viele Zugerinnen und Zuger, die ihre Steuererklärung schon online eingereicht haben, das Formular zur Vermögenssituation mitgeliefert. Wie die Zuger Steuerverwaltung mitteilt, kann die Vermögenszusammenstellung online nicht von den anderen Formularen getrennt werden. Wer die Steuererklärung noch auf Papier einreicht, hat es da einfacher. Er kann diese Seite einfach in den Reisswolf werfen.

Die mitgelieferte Liste der Vermögensentwicklung ist übrigens sehr lang, sie umfasst 40 verschiedene Punkte, welche das Vermögen in der einen oder anderen Form beeinflussen. Es gibt sogar eine Zeile für den Fehlbetrag und eine für den Überschuss. Bei der Zuger Steuerkundschaft steht aktuell sicher mehr Überschuss, denn vom Himmel kommt das Plus des Kantons Zug ja nicht.

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