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Zug

Eine Beschuldigte verwirft bei dem Vortrag des Staatsanwalts immer wieder ihre Hände

Der Ankläger hat den Strafrahmen im Prozess wegen Betrügereien rund um eine Zuger Firma verkündet. Für die Hauptbeklagte verlangt er eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren. Die Untersuchung scheint unter jedem Teppich nach Beweisen geforscht haben.

Der Mittwoch, 24. März, war der Tag der Anklagebehörde. Das Zuger Strafgericht gewährte dem Staatsanwalt die Plattform, um das Ergebnis seiner Untersuchungen präsentieren zu können. Jedoch noch bevor der Ankläger richtig loslegen konnte, herrschte bei den Verteidigern in der Aula der Kaufmännischen Berufsschule Zug eine schlechte Stimmung. Der Staatsanwalt hatte die finale Anklageschrift nur einmal – für das Strafgericht – kopiert. Die Rechtsvertreter der Beschuldigten störten sich an dieser Sparsamkeit. Der Referent erklärte, dass ein rechtlicher Anspruch auf dieses Papier der Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens nicht bestehe.

Nach einer ungeplanten Pause legte der Staatsanwalt los. Um seinen Argumenten bei der Zuhörerschaft mehr Gewicht zu verleihen, unterlegte er sein Plädoyer mit einer Power-Point-Präsentation.

Die Ari AG Zug (*), mit welcher die Hauptbeklagte (49) lange Jahre wirtschaftete, habe, so der Staatsanwalt, zwischen 2007 und 2016 nie einen ihrer gesetzten Meilensteine erreicht. Es sei nur sporadisch geforscht worden, obwohl diese Tätigkeit der Kernzweck der Firma gewesen sei. Der Staatsanwalt machte kein Geheimnis daraus, wie er die Ari AG einschätzt:

«Wo keine Substanz vorhanden ist, ergeben sich Fantasiewerte für die Zukunft.»

Das ergibt sich schon daraus, dass der Wert einer Aktie der vorgenannten Firma im Jahre 2015 bei rund fünf Rappen gelegen hat. Wie der Staatsanwalt ausführte, habe ein Wirtschaftsprüfer diesen Wert errechnet. Er habe auch herausgefunden, dass die Ari AG «keine Erträge» erwirtschaftete. Mehr noch, sie sei mit neun Millionen Franken verschuldet.

Laut Staatsanwalt hinderte diese finanzielle Schieflage die Beschuldigten in diesem Verfahren nicht daran, Aktien der Ari AG übers Telefon zu vermarkten. Die Ari-Aktien verscherbelten zugezogene Verkäufer telefonisch zu einem massiv überhöhten Preis. Bei diesem Verhalten, so ist in der Anklageschrift zu lesen, machten viele eine hohle Hand. Der Staatsanwalt erwähnte eine Provision von 60 Prozent bei diesen Geschäften für einen der Beschuldigten. Da käme ihm der US-Film «Wolf of Wallstreet» mit Leonardo di Caprio aus dem Jahre 2014 in den Sinn, sagte der Staatsanwalt. In diesem schöpfen die Topverkäufer 50 Prozent zu ihren Gunsten ab. Er verweist sodann auf ähnlich gelagerte Fälle aus dem Kanton Zug. In diesen Verfahren sei eine Provision von 20 bis 25 Prozent ans Licht gekommen.

Staatsanwalt beantragt sieben Jahre Gefängnis

In der Anklageschrift kommt der Staatsanwalt zur Erkenntnis, dass die vier Beschuldigten «ihre ganze Schaffenskraft im Tatzeitraum zur Hilfeleistung für den Ari-Anlagenbetrug zur Verfügung stellten». Zudem sei die von den Beschuldigten gewählte Masche für alle ein gutes Geschäft gewesen. Den Schaden hatten die Käufer der Ari-Aktien. Ihre Investitionen waren nach der Bezahlung wertlos. Die Zuger Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Schadenssumme rund 55 Millionen Franken beträgt. In einem kürzlich veröffentlichten Bericht ist sogar von einem Schaden von 70 Millionen Franken die Rede.

Die Hauptbeschuldigte verwarf, in Richtung ihres Verteidigers blickend, mehrere Male die Hände. Sie hantierte auch wiederholt mit ihrem Smartphone, und das in einer Art, als würde sie der Vortrag des Staatsanwalts nichts angehen. Ihr droht eine Strafe von sieben Jahren, einer weiteren Beschuldigten von drei Jahren. Die beiden Beschuldigten erwartet bei einem vollumfänglichen Schuldspruch eine Gefängnisstrafe. Der Rechtstitel dazu: gewerbsmässiger Betrug oder aber Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug. Der Prozess geht am Montag, 29. März, mit den Plädoyers der Verteidiger weiter.

Hinweis: (*) Name geändert

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