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Einbürgerung bleibt in Kerns beim Volk

Die Gemeindeversammlung hat für den Gemeinderat eine höhere Legitimation als eine Kommission.
Der Schweizer Pass: Über ihn soll in Kerns weiterhin die Gemeindeversammlung entscheiden. (Bild Manuela Jans)

Seit Anfang dieses Jahres sind auf eidgenössischer und kantonaler Ebene neue Bürgerrechtsgesetzgebungen in Kraft. Auf kantonaler Ebene fällt neu nicht mehr der Kantonsrat, sondern eine von ihm gewählte kantonale Kommission die Einbürgerungsentscheide. Die Gemeinden können anstelle der Gemeindeversammlung eine Einbürgerungskommission oder den Einwohnergemeinderat einsetzen, um über die Gesuche zu entscheiden.

Der Einwohnergemeinderat Kerns ist nun zum Schluss gekommen, dass in der Gemeinde am bisherigen System festgehalten werden soll, wie er in einer Mitteilung schreibt. Somit wird weiterhin die Gemeindeversammlung über Einbürgerungen entscheiden. Die Handhabung habe in den letzten Jahren nie zu Problemen geführt, heisst es in der Mitteilung weiter.

Der Gemeindeversammlung werde eine höhere politische Legitimation zugemessen als einer Einbürgerung durch den Einwohnergemeinderat oder eine Kommission. Ausserdem würde die Einbürgerung an einer Gemeindeversammlung eine Art Akt darstellen, bei welchem die Einbürgerungswilligen ein weiteres Zeichen ihrer Bemühungen darstellen, um das Bürgerrecht zu erhalten. Und zu guter Letzt würden die Kernser damit die Möglichkeit erhalten, die Einbürgerungswilligen persönlich kennenzulernen. (pd/red)

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