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Luzern

Ein «Stiefkind der Baukultur»: Deshalb kämpfen Architekten für das Gewerbegebäude

Architekten und Fachverbände wollen das Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse erhalten. Wieso eigentlich?
So präsentierte sich das Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse 1937, vier Jahre nach seiner Fertigstellung. (Bild: PD)

Simon Mathis

Das Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse 51 ist und bleibt ein Zankapfel. Für die einen ist der Bau ein einzigartiger historischer Zeitzeuge, andere sehen in ihm nicht viel mehr als einen öden, von Graffiti verschandelten Klotz. Die CSS-Versicherung als Besitzerin will das Gebäude abbrechen, während architektonische Fach- und Schutzverbände alles daran setzen, es zu erhalten. Warum?

Die Geschichte des Gebäudes beginnt vom 16. auf den 17.September 1932. In jener Nacht bricht im Herzen der Stadt Luzern ein Brand aus: Das «alte» Gewerbegebäude am Mühlenplatz brennt nieder. Todesopfer gibt es keine, doch von einem Tag auf den nächsten verlieren rund 200 Kleinhandwerker ihre Werkstätten – unter ihnen Schreiner, Buchdrucker und Maler. Sie sehen sich in ihrer Existenz bedroht, wie der Kunst- und Architekturhistoriker Michael Hanak in einem Gutachten von 2017 schreibt.

Wahrscheinlich handelte es sich um mutwillige Brandstiftung. Doch die Medien interessieren sich vor allem für das Gebäude. Keine Träne weint die «Luzerner Neueste Nachrichten» dem Bau von 1890 nach: Ein «hässlicher, schrecklich aufgeprotzter Backsteinbau» sei er gewesen. Bedauert wurde vor allem der Verlust der günstigen Werkstatträume.

«Ein Denkmal für den Unternehmergeist»

Das rief den damals 31-jährigen Stadtluzerner Architekten Carl Mossdorf auf den Plan (siehe Box). Gemeinsam mit elf Firmen, die nach dem Brand keine Ersatzräume fanden, gründete er eine Interessengemeinschaft. Mossdorf plante ein neues Gewerbegebäude in Tribschenquartier. Das Projekt wurde angetrieben von unternehmerischen Grundsätzen: Möglichst schnell und kostengünstig sollte es fertiggestellt werden. Das Ziel war, dass die Kleinbetriebe so rasch wie möglich ihren Betrieb wieder aufnehmen können.

Obwohl Stadt und Korporationsgemeinde finanzielle Beiträge zum Projekt leisteten, ging die Initiative von Carl Mossdorf aus. Die ersten Pläne zum Gewerbegebäude entstanden direkt nach dem Brand – und noch vor Gründung der IG. Die Bauunternehmung Jakob Pfisterer führte die Pläne Mossdorfs aus. Nur sechs Monate dauerte es, bis der Bau stand. Das neue Gewerbegebäude stiess bei der «Luzerner Neueste Nachrichten» auf grösseren Anklang als das alte: «Unser neues Gewerbegebäude ist ein Zweck-, kein Luxusbau», ist am 23. Juni 1933 zu lesen. «Aber wir brauchen heute Bauten, in denen besonders der Kleinhandwerker wirken kann.» Und: «Ein Fest der Arbeit und ein Denkmal gewerblichen Unternehmergeistes.» Die Frage, ob das Gewerbegebäude ein Denkmal sei, ist heute indes umstrittener denn je. Architektur-Experten nennen ihn einen «wichtigen baukulturellen Pionierbau der frühen Moderne in der Zentralschweiz». Im aktuellen Positionenpapier beklagen sie, dass das Gewerbegebäude politisch zu den «Stiefkindern der Baukultur» gehöre.

So wichtig wie Otto Dreyers ZHB

«Politisch und gesellschaftlich wird die moderne Architektur noch immer weder verstanden noch wertgeschätzt», sagt Norbert Truffer, Präsident des Bundes Schweizer Architekten Sektion Zentralschweiz. Das habe unter anderem damit zu tun, dass ab den späten 70er-Jahren viele billige, pseudomoderne Gebäude entstanden. «Man assoziiert diese Gebäude mit schnell hingeklatschten, rentablen Produkten», so Truffer. Das habe negativ auf die Wahrnehmung der gesamten Moderne abgefärbt. Vor hundert Jahren habe sich die Art und Weise, wie man Gebäude baute, grundlegend geändert. Die Erfindung des Betons ermöglichte neue Ausdrucksformen; lange Grundrisse, hohe Fenster, neue Proportionen. Diese Möglichkeiten habe Carl Mossdorf voll ausgeschöpft, so Truffer. «Das Gewerbegebäude ist eines der ersten modernen Gebäude in der Region, entstanden noch vor dem Krieg.»

Truffer vergleicht die Bedeutung des Baus mit Otto Dreyers Zentral- und Hochschulbibliothek von 1951, die mittlerweile unter Schutz steht. «Zwar fehlt dem Gewerbegebäude der öffentliche Charakter», so Truffer. «Dafür hat es Pionier-Charakter.» Das sei wie mit den Oldtimern: «Autoliebhaber sind fasziniert von den ersten Modellen, den Vorreitern, den Originalen – und empfinden sie als schöner als die späteren Kopien. Nur leider haben Häuser keine Räder, und sie haben im Museum keinen Platz.» Truffer betont aber auch:

«Es geht nicht darum, ob das Gewerbegebäude schön ist. Das ist ohnehin eine relative Sache: Jeder findet etwas anderes schön. Objektiv gesehen ist das Gebäude schlicht ein Zeitzeuge, wie es in der Zentralschweiz keinen zweiten gibt.»

Die Ironie: Laut Verbänden ist es gerade die «unschöne» Schlichtheit, die das Gewerbegebäude so hervorstehen lässt. «Der Zweckbau weist weder regionale noch traditionelle Formelemente auf, was den Bau noch bedeutender macht», steht in einer Mitteilung der Verbände. Alle, die das Gebäude als hässlichen Klotz wahrnehmen, lädt Truffer dazu ein, genauer hinzuschauen: «Das Besondere an diesem Gebäude erschliesst sich nicht auf den ersten, sondern frühestens auf den zweiten Blick.» Als die Politik in den 90er-Jahren über die Schutzwürdigkeit des Gewerbegebäudes befunden habe, habe sie dessen Wert verkannt. Mittlerweile hätten mehrere Experten die Bedeutung belegt, so Truffer. «In diesem Fall hängt alles an der Frage, ob sich das Blatt noch wenden lässt, nachdem politisch und baurechtlich die Würfel bereits gefallen sind.»

Die CSS-Versicherung selbst sieht es nicht als ihre Aufgabe, über die historische Bedeutung des Gewerbegebäudes zu entscheiden. «Dafür gibt es entsprechende Institutionen», schreibt CSS-Mediensprecherin Christina Wettstein auf Anfrage. «Wir stützen uns auf den Entscheid des Kantons Luzern, konkret der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur, die auf die Eintragung des Gewerbegebäudes in das kantonale Denkmalverzeichnis verzichtet.» Dieser Entscheid sei nach sorgfältiger Güterabwägung erfolgt und rechtskräftig. Die CSS plant anstelle des Gewerbegebäudes ein Bürogebäude für den Eigenbedarf, in dem 500 Arbeitsplätze untergebracht werden.

Die Fach- und Schutzverbände haben gegen den Abbruch des Gewerbegebäudes Einspruch erhoben. Zurzeit warten sie auf den Bescheid des Kantonsgerichts. «Dieses wird wahrscheinlich die gängige Praxis anwenden und die neuen Gutachten gar nicht in Erwägung ziehen», vermutet Truffer. Deshalb seien die Verbände umso entschlossener, den Fall wenn möglich weiter ans Bundesgericht zu ziehen.

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