«Umtriebig» ist nur sein Vorname: Der Kaufmann, der am Donnerstag in Polizeigeleit in den Saal des Luzerner Kantonsgerichts geführt wurde, geriet in den letzten Jahren immer wieder in den Konflikt mit der Justiz. Der Luzerner, 50, geschieden, Vater eines Sohnes, befindet sich derzeit in Untersuchungshaft – wegen eines laufenden Verfahrens im Kanton Zürich.
Vor der Richterin und den beiden Richtern erschien er aufgrund von Delikten, die er zwischen März und Dezember 2015 in den Kantonen Luzern und Schwyz verübt hat. Das Kriminalgericht hatte ihn im April wegen mehrfachen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten verurteilt. Dagegen wurde Berufung eingelegt.
Dies vorab: Das Luzerner Kantonsgericht hat am Donnerstag noch kein Verdikt gefällt. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.
Verträge abgeschlossen, aber nicht umgesetzt
Der Beschuldigte, weisses Poloshirt, Jeans und Marken-Sneakers, mehrfach vorbestraft, hatte in den letzten Jahren verschiedene Wohnsitze in der Zentralschweiz. Die Liste seiner Delikte ist lang: Unter anderem hat er sich mit einem gefälschten Mietvertrag eine Mietkaution ergaunert. Er gab einem Ehepaar an, im Namen einer Firma eine Wohnung in Emmenbrücke zu vermieten. Weder war er je beim betreffenden Unternehmen angestellt, noch wurde die Wohnung zur Vermietung angeboten. Dennoch brachte er das Paar dazu, den Vertrag zu unterzeichnen – einzig auf der Basis von Fotos. Den Vertrag löste er einen Monat später auf, 2500 Franken Kaution behielt er.
Mit einem Bekannten wiederum schloss er einen Vertrag ab, um dessen Autogetriebe revidieren zu lassen. Er bestätigte wahrheitswidrig, die Arbeiten würden von einem Littauer Unternehmen ausgeführt und kassierte 2000 Franken. Der Auftrag wurde aber nie ausgelöst, das Geld verwendete der Beschuldigte für private Zwecke.
Interessant ist: Beide Vorfälle ereigneten sich, während sich der Beschuldigte im Strafvollzug befand. Das Zuger Obergericht hatte ihn 2014 zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Unter anderem wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher Urkundenfälschung und gewerbsmässigen Betrugs. Der Deliktsbetrag soll rund 400'000 Franken betragen haben, wie der Richter in Erinnerung rief. Dazu sagte der Beschuldigte, mit weinerlicher Stimme: «Ich habe mich in finanzielle Schwierigkeiten gebracht, nahm einen Fünfliber ein und gab 10 Franken aus. Aber das wird künftig nicht mehr vorkommen.» Er wolle einer geregelten Arbeit nachgehen. Kunstpause. «Und ich will für meine Familie da sein.»
Auf die Frage nach seinen Lebensverhältnissen kamen ihm die Tränen. Er habe das Glück gehabt, noch vor seinem 50. Geburtstag seine Lebenspartnerin kennen zu lernen. Die junge Frau war ebenfalls im Gerichtssaal anwesend. Für die «vier liebsten Menschen» – seinen leiblichen Sohn sowie für seine Lebenspartnerin und deren beiden Kinder – wolle er Verantwortung übernehmen. Er könne per Oktober einen Anstellungsvertrag für ein Vollpensum vorweisen und bittet darum, den Vollzug aufschieben zu dürfen. «Damit ich vorher für die Familie ein Polster anlegen kann.»
Verteidiger pocht auf Strafreduktion
Sein Verteidiger, Lesebrille, Schnauz, der Anzug etwas zu weit geschnitten, verlangte in vielen Punkten eine Reduktion des Strafmasses. Insbesondere aufgrund der Kooperation des Beschuldigten. «Mein Mandant hat ein umfassendes Geständnis abgelegt, diese Bereitschaft hat die Strafuntersuchung wesentlich erleichtert.» Doch bei der Strafzumessung sei dies nicht berücksichtigt worden. Sein Plädoyer untermauerte der Anwalt mit grossen Gesten, um sich danach wieder breit aufs Rednerpult abzustützen. Aufgrund der Reststrafe der Zuger Vorgeschichte – während der bedingten Entlassung kam es erneut zu Straftaten – pochte der Verteidiger summa summarum auf eine Gesamtstrafe von 14 Monaten.
Der Staatsanwalt hingegen sah «keinen Grund», von der Beurteilung der Vorinstanz abzuweichen und hielt an den 26 Monaten fest. «Der Beschuldigte nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau und macht Versprechungen, die er nicht einhält», sagte er.
«Für alles hat er fadenscheinige Ausreden, die sich bei genauerer Betrachtungen in Luft auflösen.»
Der Staatsanwalt sprach von «offensichtlich vorhandener krimineller Energie». Für die behauptete Reue habe der Beschuldigte bis heute keinen Tatbeweis erbracht.