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Zug

Ein erfolgloses Manöver, eine andere Interpretation von Beweisen und wiederholte Zitate

Beim Zuger Strafgericht hatte am Montag, 29. März, der Verteidiger der Hauptbeschuldigten das Wort. Er interpretierte den einen oder anderen Beweis völlig anders als der Staatsanwalt. Auch bei diesem Plädoyer war von allen Anwesenden Stehvermögen gefordert.

Der Staatsanwalt hatte das Forum am vergangenen Mittwoch, 24. März, in der Aula der Kaufmännischen Berufsschule Zug (KIBZ) für sich. Er dozierte, erhöht auf einer Kanzel, die Anwesenden und das Gericht um sich geschart, weshalb er die vier Beschuldigten für ihr widerrechtliches Tun hinter Gitter bringen will. Am dritten Prozesstag hatte der Verteidiger der Hauptbeschuldigten, einer 49-jährigen Frau, das Wort. Der Rechtsanwalt wollte aber für seine Verteidigungsrede nicht aufs Podium, sondern wünschte sich ein Stehpult in der Nähe seiner Mandantin. Seinen Wunsch erfüllte das Strafgericht. Seine nicht überraschende Forderung im Namen seiner Klientin: ein Freispruch. Der Rechtsanwalt zielte seine Widerrede bewusst in Richtung Staatsanwalt. Als wolle sich dieser vor dem Wortschwall schützen, platzierte er einen Bundesordner als Mini-Sichtschutz auf seinem Pult. Ob absichtlich oder durch Zufall, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Fakt ist: Die Untersuchungsakten in diesem Verhandlungsmarathon umfassen 400 Bundesordner.

Da das Papier, aus dem der Verteidiger der Hauptbeschuldigten gestern Montag, 29. März, vorlas, dem Prozessbeobachter verschlossen blieb, war es gar nicht so einfach, auf welche Punkte sich der Rechtsvertreter eingeschossen hatte. Was herauszuhören war: Der Verteidiger sprach viel über die Firma, welche sich später zu einem Vehikel für unsaubere Aktienverkäufe wandelte. Der Staatsanwalt hatte diese in seiner Anklage disqualifiziert, denn es handele es sich doch um eine schwindelhafte Gründung. Das Aktienkapital habe sich nur für kurze Zeit im Einflussbereich der Pharmafirma Ari AG* (Name geändert) befunden, doch sei es dann vollumfänglich an einen Dritten abgeflossen.

Der Verteidiger der Hauptbeschuldigten geisselt die Wortwahl der Staatsanwaltschaft

In den Augen des Verteidigers der Hauptbeschuldigten hingegen entfaltete die Firma Ari AG eine rege Geschäftstätigkeit. Da waren Doktoren und geschäftige Verwaltungsräte am Werk. Und das geschah in einer Phase, in welcher die Telefonverkäufe von Rappenaktien der Ari AG gemäss der Anklageschrift bereits liefen. Dass solche Wertpapiere, im Englischen auch als Pennystock-Aktien bekannt, Eingang in die Prozessakten gefunden hätten, bezeichnete der Verteidiger der Hauptbeschuldigten als «reisserisch». Er bat das Richtergremium deshalb, dass es sich durch solche Bezeichnungen nicht in die Irre führen lassen soll. Er deponierte dort auch den Vorwurf, dass der Untersuchungsbericht «einseitig» sei, und die Qualität einer «Vorverurteilung» habe. An die Adresse des Gerichts gerichtet, stellte der Verteidiger fest: «Wir haben der Staatsanwaltschaft weitere Beweise angeboten, aber sie wollte diese nicht.» Dazu gehörten zum Beispiel 500 Aktenordner.

Im Weiteren sah der Rechtsbeistand der 49-jährigen Frau, dass die Anklage des Staatsanwalts in Bezug auf den vorgeworfenen Tatbestand vor einem «unüberwindbaren Hindernis» stehe. Das Schweigen der Beschuldigten rechtfertigte der Rechtsbeistand: «Es gab nichts zu gestehen, und es gibt auch heute nichts zu gestehen.» Es gehe auch nicht an, in einem Prozess etwas «zu beweisen, was nicht stattfand». Der erbetene Verteidiger der Frau warf dem Staatsanwalt ebenso vor, dass er den Untersuchungsbericht nicht thematisiert habe.

Dem Gericht stehen noch drei Plädoyers der Verteidiger der Angeschuldigten bevor

Speziell am dritten Verhandlungstag über vier Individuen, welche gemäss der Staatsanwalt unsaubere Aktiengeschäfte vollführten, war, dass der Verteidiger sehr viel sprach, aber vor allem über die Tätigkeiten der Ari AG. Dem Staatsanwalt gab er Unterricht, wie das Pharmabusiness, die Kernkompetenz der Ari AG, funktioniere. Erwähnenswert war für ihn auch, dass es mehr Produkte gäbe, «die scheitern, als solche, die erfolgreich sind». Alles in allem ist festzustellen, dass sich der Verteidiger auf ein anderes Geleise begab, als es der Staatsanwalt vorher gelegt hatte. Gerne hätte der Rechtsbeistand der Frau noch weitere Beweise beigebracht, doch das dreiköpfige Gericht lehnte dies nach rund zwanzigminütiger Beratung hinter verschlossenen Türen ab. Bis zur Entscheidung, ob die Verteidigungslinie des Rechtsbeistandes der Hauptbeschuldigten erfolgreich war, dürfte es einige Zeit dauern. Am Dienstag, 30. März, geht die Verhandlung weiter. Drei weitere Plädoyers stehen noch an.

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