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Luzern

Eigentümer wehren sich gegen Erhalt des Villigerhauses in Horw

Das 274-jährige Villigerhaus in Horw soll erhalten bleiben, findet der Gemeinderat – sehr zum Ärger der Eigentümer. Diese sind überzeugt: «Eine Sanierung des Gebäudes wäre unverhältnismässig und nicht wirtschaftlich.»
Guido Schnyder von der Besitzerfamilie zeigt die abgesägten alten Holzbalken im Dachstock. Dieser dient heute als Wohnung. Ursprünglich diente er als Rauchhaus, wo Schinken und Speck zum Trocknen aufgehängt wurden. Bild: Dominik Wunderli (17. Oktober 2019)

Hugo Bischof

Am Donnerstag, 24. Oktober, ab 16 Uhr werden im Horwer Einwohnerrat die Weichen für die künftige Entwicklung des Dorfkerns Ost gestellt. Der Gemeinderat legt dem Parlament den entsprechenden überarbeiteten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vor (Ausgabe vom 14. Oktober). Die erste Vorlage des Plans wurde vom Parlament im Juni 2017 zurückgewiesen – sehr knapp, mit 14 zu 13 Stimmen.

Teil des Bebauungsplans ist das Villigerhaus am Kirchweg 6 unterhalb der Katholischen Kirche. Der Gemeinderat will das 274-jährige Gebäude erhalten. Die Eigentümer wollen es abreissen und auf den Grundmauern einen «qualitativ hochstehenden» Neubau errichten. Das 1745 vorwiegend aus Holz erbaute Gebäude versprüht von aussen viel historisches Flair. Das täusche, sagt Guido Schnyder von der Eigentümerfamilie:

«Das Haus wurde häufig umgebaut. Es weist keine erhaltenswerten alten Bauteile wie Ofen, Massivholzwände, einzigartige Balkenkonstruktionen oder Deckenverkleidungen mehr auf.»

Guido Schnyder ist Teilinhaber der gleichnamigen Holzbaufirma in Horw. Er erwarb das Villigerhaus 2016 zusammen mit seinen vier Brüdern. Vorbesitzer waren die Brüder Villiger – von daher der Name des Gebäudes. Ursprünglich war das Haus Teil eines Bauernhofes, der längst nicht mehr in Betrieb ist. «Für uns wäre es unverständlich, wenn uns die Gemeinde zwingen würde, das Gebäude zu erhalten», sagt Schnyder:

«In den vergangenen Jahrzehnten wurde immer wieder daran herumgebastelt, es ist kein Bijou.»

Der Gemeinderat sieht dies anders. Er bezeichnet in seinem Bericht und Antrag an den Einwohnerrat das Villigerhaus als «wichtigen Bau für die Identifikation des Dorfkerns» – zusammen mit dem Dorfhaus und dem alten Pfarrhaus. Die Rede ist von einem «wohlproportionierten Bauernhaus». Dem widerspricht Guido Schnyder. Er weist darauf hin, dass die Dachform bei einem grösseren Umbau 1947 stark geändert wurde. Als Beleg dafür legt er historische Fotos vor. «Vor 1947 waren nur die zwei unteren Stockwerke ausgebaut», sagt Schnyder. «Darüber war ein Rauchhaus, wo die Bauernfamilie Schinken und Speck zum Trocknen aufhängte.» Diesen Verwendungszweck hat das Dach heute nicht mehr. Auch die seitlichen Lauben hatten früher eine andere Form.

Wie viel im Innern geändert wurde, zeigt Schnyder bei einem Rundgang durch das Haus. Im Dachgeschoss sind Teile der jahrhundertealten, rauchgeschwärzten Dachsparren zwar noch immer erhalten. «Einige wurden jedoch zugunsten der Dachaufbauten unfachmännisch abgeschnitten», sagt Schnyder und zeigt einige Beispiele. «Zudem wurde die Kehlbalkenlage – um Raum zu gewinnen – gänzlich herausgesägt.» Heute befindet sich auf jedem der drei Stöcke des Villigerhauses, also auch im Dachstock, je eine Wohnung.

Kanton stuft Gebäude als erhaltenswert ein

Eine Sanierung des Villigerhauses wäre mit riesigem Aufwand verbunden, sagt Guido Schnyder:

«Vor allem energetisch müsste wegen der verschärften kantonalen Vorschriften sehr viel gemacht werden; unter anderem müssten die Wände gedämmt werden.»

Schnyder rechnet für die Sanierung mit Gesamtkosten von 2,5 bis 3,0 Millionen Franken: «Das ist für drei Wohnungen ohne Balkon unverhältnismässig, nicht wirtschaftlich und für uns nicht machbar.» Einen Zustupf der Denkmalpflege erwartet er nicht. Das Haus ist im Bauinventar des Kantons Luzern zwar als erhaltenswert eingestuft, aber nicht denkmalgeschützt.

Als Gegenleistung bietet der überarbeitete Bebauungsplan Dorfkern Ost der Besitzerfamilie Schnyder die Möglichkeit, auf der heute leer stehenden Wiese hinter dem Villigerhaus einen kleineren Neubau zu errichten. «Bedingung dafür ist aber, dass wir das Villigerhaus sanieren, was für uns nicht in Frage kommt», erklärt Schnyder. Für ihn ist die Situation vergleichbar mit der Diskussion um den Bebauungsplan Winkel, der im September 2016 schliesslich von den Horwer Stimmberechtigten abgelehnt wurde:

«Damals hörte der Gemeinderat zu sehr auf die Investoren, jetzt will er auf Nummer sicher gehen.»

Beim Villigerhaus solle nicht die Substanz, dafür aber das Volumen erhalten werden, sagt Schnyder: «Haben wir den Mut, etwas Neues zu bauen, das ähnlich ortsprägend sein wird.» Schnyder nennt als unbefriedigende Alternative: «Wir können auch weiter am Gebäude herumbasteln.»

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