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Luzern

Ebikoner Gemeinderat fasst weitere Steuererhöhung im Jahr 2023 ins Auge

Eine neue Finanzstrategie zeigt auf, wie Ebikon wieder in die schwarzen Zahlen kommen soll. Neben einer Steuererhöhung sind auch Sparmassnahmen nötig.
Das Ebikoner Gemeindehaus. (Bild: Patrick Hürlimann (26. Juli 2021))
Die Ebikoner Finanzvorsteherin Susanne Troesch.
(Bild: Dominik Wunderli)

Stefan Dähler

Stefan Dähler

Rote Zahlen sind in Ebikon schon fast zur Gewohnheit geworden. Seit 2014 schloss nur noch die Rechnung 2020 positiv ab. Für das laufende Jahr ist trotz Steuerfusserhöhung von 1,8 auf 1,9 Einheiten ein Defizit von rund 3,6 Millionen Franken budgetiert. Die Gemeinde leidet ähnlich wie Kriens und Emmen darunter, dass sie wenig steuerkräftige Personen anzieht. Nun hat der Ebikoner Gemeinderat eine Finanzstrategie erarbeitet mit dem Ziel, das «chronische Defizit voraussichtlich 2024» zu beheben, wie er in einer Mitteilung schreibt. Weiter soll die Nettoverschuldung pro Kopf maximal 7000 Franken betragen, was etwa doppelt so viel wäre wie heute.

Um diese Ziele zu erreichen, dürfte 2023 eine weitere Steuererhöhung auf 2,0 Einheiten nötig sein. Sonst drohe ein Loch von 2 Millionen Franken pro Jahr. Denn der Gemeinderat rechnet zwar mit höheren Steuereinnahmen, aber auch mit steigenden Kosten in den Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit – unter anderem wegen Corona.

Hohe Investitionen in Schulraum steigern die Verschuldung

Weiter sind in den nächsten fünf Jahren Investitionen von rund 80 Millionen Franken vorgesehen, davon 63 Millionen für Schulraum, wodurch die Verschuldung stark steigt. Die Zentrumsplanung ist in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt. Finanzvorsteherin Susanne Troesch (CVP) sagt:

«Die höhere Verschuldung ist angesichts der Investitionen vorübergehend verkraftbar, aber danach soll sie wieder sinken.»

Die Finanzstrategie enthält neben diesem «Basisszenario» auch weitere, optimistischere Szenarien, bei denen die Sozial- und Gesundheitsausgaben weniger stark steigen. Ohne Steuererhöhung gehe es allerdings nur, wenn zusätzlich zu einer positiven Entwicklung in verschiedenen Bereichen Investitionen in massgeblichem Umfang verschoben würden. «Stand heute erachten wir das Basisszenario als das realistischste», sagt Troesch.

Eine Steuererhöhung um 0,1 Einheiten bringt Mehreinnahmen von rund 1,8 Millionen Franken. Das reicht noch nicht für schwarze Zahlen. Noch eine weitere Steuererhöhung ist in der Finanzstrategie aber nicht vorgesehen. «Es geht uns um Kontinuität und Verlässlichkeit», sagt Troesch. Es werde eine grosse Herausforderung sein, die Rechnungen ausgeglichen zu gestalten. Falls das nicht gelingt, sei denkbar, Investitionen zu verschieben oder Leistungen abzubauen.

Abbau von Bushaltestellen könnte zum Thema werden

Der Gemeinderat hat diverse Sparmassnahmen geprüft. Einige davon seien schon umgesetzt, etwa flächendeckende Parkgebühren oder höhere Tarife für Dienstleistungen an andere Gemeinden wie die Bearbeitung von Steuerdossiers. Als Beispiele für Massnahmen, die noch in Bearbeitung sind, nennt Troesch höhere Gebühren für Baubewilligungen oder eine Überprüfung der Anzahl Bushaltestellen. Zudem soll der Personalaufwand jährlich nur noch um 0,5 Prozent steigen.

Ein konkretes Sparziel nennt der Gemeinderat nicht. Ein hoher Betrag sei aber nicht realistisch, sagt Troesch. Der Grossteil der Ausgaben sei gebunden, ausserdem seien die Ebikoner Verwaltungskosten vergleichsweise bereits tief. Neue Aufgaben sollen nur erbracht werden, wenn das Kosten-Nutzen-Verhältnis positiv ist, heisst es in der Finanzstrategie. «Ein Beispiel sind die Job-Coaches im Sozialbereich, wodurch die Zahl der Sozialhilfebezüger sinken soll», sagt Troesch. Ein regelmässiges Monitoring soll aufzeigen, ob dieses Ziel auch erreicht wird.

Schärfere Schuldenbremse ist vorerst nicht geplant

Ein Finanzhaushaltsgesetz mit Schuldenbremse wie in Luzern, Emmen oder Kriens ist nicht vorgesehen. «Wir haben in der Gemeindeordnung bereits einen Passus, der im Fünf-Jahres-Schnitt ausgeglichene Rechnungen vorschreibt», sagt Troesch. Es sind bei Verrechnungen mit dem Eigenkapital aber Ausnahmen möglich, daher sei diese Regelung etwas «zahnlos». Es sei denkbar, im Rahmen der Überarbeitung der Gemeindeordnung für die Einführung des Einwohnerrats diesbezüglich Anpassungen vorzunehmen.

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