notifications
Zentralschweiz

«E-Scooter sind keine geeigneten Geschenke für Kinder»

Die Zentralschweizer Polizeien bitten die Bevölkerung, auf den Kauf von E-Scooter zu verzichten, da diese häufig nicht den Vorschriften entsprechen und von Kindern nicht benutzt werden dürfen.

E-Scooter seien keine geeigneten Geschenke für Kinder, so die Zentralschweizer Polizeien. 
Bild: Symbolbild: Zentralschweizer Polizeikonkordat

Mit der Vorweihnachtszeit hat auch der Stress rund um die Weihnachtsgeschenke begonnen. Sie wissen noch nicht, was das passende Geschenk für ein Kind ist? Die Zentralschweizer Polizeien möchten hierbei ein Wörtchen mitreden: Gemeinsam appellieren sie in einer Mitteilung, dass keinesfalls Trendfahrzeuge, wie etwa ein E-Scooter, an Kinder verschenkt werden sollen.

Das Zentralschweizer Polizeikonkordat schreibt: «Wir bitten die Bevölkerung, auf den Kauf von Trendfahrzeugen wie E-Scooter für Kinder grundsätzlich zu verzichten. Die Verwendung auf öffentlichen Verkehrsflächen ist illegal und Kinder sind entwicklungsbedingt nicht in der Lage, diese Fahrzeuge sicher zu beherrschen.»

Kinder unter 14 Jahren dürfen E-Scooter nicht verwenden, so die Zentralschweizer Polizeien. Ab 14 Jahren brauche es einen Führerausweis der Kategorie M oder G – ab 16 Jahren sei die Benützung frei. Zudem erfülle ein grosser Teil der E-Scooter die geltenden Vorschriften nicht, heisst es in der Mitteilung weiter.

Diese Regeln gelten für E-Scooter auf Strassen
- Klingel
- Vorder- und Rücklicht am Gefährt
- Bremsen an beiden Rädern
- Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h bzw. 25 km/h mit Unterstützung durch Muskelkraft
- Die Leistung des Motors darf 48 Volt bzw. 500 Watt nicht überschreiten
- Unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet
- 14- bis 16-Jährige dürfen nur mit einem Führerausweis der Kat. M oder G fahren
- Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis nötig
- Maximal eine Person fährt auf dem E-Scooter
- Die Benutzung von Radstreifen ist obligatorisch.
- Falls kein Radstreifen oder Radweg vorhanden ist, muss auf der Strasse am rechten Rand gefahren werden.
- Das Tragen eines Helmes wird empfohlen

Fahrberechtigte sollen sich vor dem Kauf genau über die geltenden Vorschriften informieren. Ansonsten gehe man ein hohes Risiko ein, ein auf öffentlichen Verkehrsflächen illegales Fahrzeug zu erwerben und zu verwenden. Neben den strafrechtlichen Folgen würden bei einem Unfall Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen werden, drohen. (pl)

Kommentare (0)