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Walchwil
Gericht entscheidet im Fall eines hörgeschädigten Schülers gegen den Kanton
Die Fördermassnahmen für den 11-jährigen Alexander Casanova müssen künftig von Kanton und Gemeinde getragen werden. Das Schulgeld müssen sie hingegen weiterhin selbst zahlen.
Peter Casanova hat im Rechtsstreit für seinen Sohn Alexander teilweise Recht erhalten. (Bild: Maria Schmid (Zug, 15. Januar 2020) )