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Luzern

Direkt aus den Parteien: Das bewegt die Fraktionen in der kommenden Session

Am 15. und 16. März trifft sich der Luzerner Kantonsrat in der Stadthalle Sursee zur nächsten Session. Im Fokus stehen die Härtefallmassnahmen für von der Krise betroffene Unternehmen und Änderungen bei der Volksschule.
Der Luzerner Kantonsrat tagt Montag und Dienstag sowie am Montag, 20. September in der Stadthalle in Sursee. (Bild: Pius Amrein (25. Januar 2021))
Helen Affentranger-Aregger, CVP-Kantonsrätin, Buttisholz (Bild: PD)
Bernhard Steiner, SVP-Kantonsrat, Entlebuch (Bild: PD)
Rosy Schmid, FDP-Kantonsrätin, Hildisrieden (Bild: PD)
Urban Sager, SP-Kantonsrat, Luzern (Bild: PD)
Noëlle Bucher, Grüne Kantonsrätin, Luzern (Bild: PD)
Claudia Huser Barmettler, GLP-Kantonsrätin, Luzern (Bild: PD)

Roseline Troxler

Roseline Troxler

Roseline Troxler

Roseline Troxler

Roseline Troxler

Roseline Troxler

Roseline Troxler

Am Montag und Dienstag findet in der Stadthalle Sursee die Session des Luzerner Kantonsrats statt. Am Montag wird über die Dringlichkeit von 26 Vorstössen debattiert. Weiter stehen eine Aufstockung bei den Härtefallgeldern und Nachtragskredite für die Kultur, die Hochschule Luzern und die Bergbahnen auf der Traktandenliste. Zu reden geben werden am ersten Sessionstag ausserdem Änderungen beim Volksschulbildungsgesetz ­– vor allem die Reduktion von drei auf zwei Sekundarschulmodelle. Der Kantonsrat befindet ausserdem über das Datenschutzgesetz, welches die Regierung in aktualisierter Form vorlegt. Am Dienstag werden dann die am Montag für dringlich erklärten Vorstösse behandelt und der Rat diskutiert über diverse weitere parlamentarische Vorstösse.

Wegen Corona sind die Sitzungen vom Montag und Dienstag (jeweils von 9 bis 12.30 und von 13.30 bis 18 Uhr) für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Session wird jedoch wie schon die Debatten in der Messe Luzern im Livestream auf www.lu.ch übertragen.

CVP: Härtefallmassnahmen laufend weiterentwickeln

Allgemeine Zufriedenheit wird mit der Härtefallregelung nie zu erreichen sein. Dass die «Spielregeln» auf Bundesebene immer wieder angepasst werden, macht es nicht einfacher. Der Pandemieverlauf ist nicht absehbar, deshalb ist eine rollende Planung unumgänglich. Luzern ergänzt die Bundesregelung im Rahmen des geltenden Rechtes.

In der Märzsession legt uns die Regierung zwei Botschaften vor. Darin wurden einige Forderungen aus der Januarsession umgesetzt: Das Verhältnis der A-fonds-perdu-Beiträge zu den Krediten wurde flexibilisiert und die Regel 40 Prozent Umsatzrückgang auf ihre Richtigkeit überprüft. Beides ist zum heutigen Zeitpunkt stimmig. Die CVP fordert aber die Regierung in einem erneuten Postulat auf, die Härtefallmassnahmen weiterzuentwickeln. Insbesondere sind wir noch nicht überzeugt, ob die Liquiditätshilfen, welche in die Zukunft gerichtet sind, das Anliegen nach Fixkostenentschädigung, tatsächlich erfüllen. Wir wollen, dass dies überprüft und bei der nächsten Aufstockung der Gelder allenfalls angepasst wird. Was wir nicht wollen, ist eine Verkomplizierung mit zusätzlichen Auflagen. Die Kommunikation, vor allem zwischen der Behörde und den Gesuchstellenden, hat viel Luft nach oben. Viel Unmut, Ungewissheit und schlaflose Nächte hätten mit mehr Information verhindert werden können.

SVP: Mehr Kosten zu Lasten der Gemeinden

Der Regierungsrat unternimmt einen neuen Versuch, mit der Revision des Gesetzes über die Volksschulbildung eine Änderung der Berechnung des Pro-Kopf-Beitrages vorzunehmen. Der Wechsel von Norm- zu Standardkosten lehnen wir ab und fordern, dass weiterhin die effektiven Kosten 50:50 geteilt werden.

Wer der Meinung ist, das sei doch «Hans was Heiri», da sich die Betriebskosten einer Schulklasse im Kanton kaum unterscheiden, der irrt sich gewaltig. So sind die ausgewiesenen Betriebskosten (2019) der teuersten Kindergartenklasse (330000 Franken) mehr als doppelt so hoch als die billigste (149000). Viele Gemeinden befürchten, dass es sich bei den Änderungen um Massnahmen handelt, die zu Lasten fast aller Gemeinden gehen. Im Vergleich zum Jahr 2019 werden sich die Betriebskosten der Volksschule für Kanton und Gemeinden massiv verteuern. Nämlich für eine Kindergartenklasse pro Jahr um rund 22000 Franken, für eine Primarklasse um rund 19000 Franken und eine Sek-Klasse um 18000. Bei etwa 2200 Klassen macht das jährlich rund 40 Millionen.

Rund 80 Prozent der Gemeinden, die Stadt Luzern und der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) lehnten diese Umstellung klar ab. Will sich die Luzerner Regierung wirklich über die Köpfe der Gemeinden hinwegsetzen oder gelingt es den Gemeinden, dass ihre Anliegen Gehör finden?

FDP: Weiterentwicklung der Volksschulen

Die Pandemie und die Unterstützung der Wirtschaft beschäftigt den Kantonsrat und insbesondere die FDP nach wie vor intensiv. Speziell im Bereich der Härtefälle braucht es griffigere Massnahmen.

Im März steht mit der Änderung des Volksschulbildungsgesetzes ein wichtiges Geschäft an. Die Streichung des getrennten Modells der Stufe Sek 1 lehnen wir ab. Es besteht keine Not, die anderen Modelle sind nicht besser oder günstiger. Wenn die Strukturen der Sek 1 beurteilt werden, dann ganzheitlich, inklusiv Untergymnasium. Die Forderung der FDP zur Änderung der Berechnung der Schulbeiträge wird nun erfüllt. Die Normkosten (verursachte Kosten) werden mit den Standardkosten (Vorgaben des Kantons) errechnet. Die Strafzahlungen für zu kleine Klassen fallen dafür weg. Weiter wird auf Verlangen der FDP die Finanzierung der Sprach- und heilpädagogischen Frühförderung geregelt. Der Zugang für Betroffene wird erleichtert. Die gleichzeitige Ausweitung der Volksschule auf die Vorschulstufe ist ein Wermutstropfen.

Den Zwang, genügend Praktikumsplätze an der Pädagogischen Hochschule (PH) anzubieten, lehnen wir ab. Wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, muss eine Schule ablehnen dürfen. Es ist Aufgabe der PH, Praktika attraktiv und professionell zu gestalten. Die Schulen sind hoch motivierte Partner. Sie haben viel erarbeitet – aber auch einige Grenzen erreicht.

SP: Eine moderne Luzerner Volksschule für alle

Die von der Regierung vorgeschlagene Weiterentwicklung der Luzerner Volksschule ist ein Gewinn für die Menschen in unserem Kanton. Die Schulsozialarbeit wird in allen Gemeinden verbindlich eingeführt und damit ein altes Anliegen der SP endlich umgesetzt. Wir haben immer betont, wie wichtig es ist, die Schule als sozialen Raum professionell zu begleiten. Das Konzept der Schulsoziarbeit hat sich bewährt und es soll daher gestärkt werden. Neu wird auch die frühe Sprachförderung in allen Gemeinden obligatorisch und damit die Chancengerechtigkeit für Kinder, deren Eltern nicht Deutsch sprechen, erhöht.

Im Weiteren erhalten Kinder mit einer Behinderung Zugang zu Kindertagesstätten und die Bildungskommission fordert, dass für integrierte Sonderschulkinder auch in familienergänzenden Tagesstrukturen zusätzliche Ressourcen gesprochen werden. Beides sind wichtige Beiträge zur gesellschaftlichen Inklusion von Menschen mit Behinderung.

All diese Neuerungen entwickeln unsere Volksschule zeitgemäss weiter. Ein chancengerechter Zugang zu Bildung, gesellschaftliche Inklusion und eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind Kernanliegen sozialdemokratischer Bildungspolitik und werden unseren Einsatz für die Weiterentwicklung der Schule auch künftig prägen: Hin zu einer ganzheitlichen Tagesschule im gesamten Kanton.

Grüne: Keine Kompromisse beim Schutz persönlicher Daten

Die Ablehnung der E-ID am vergangenen Abstimmungssonntag zeigt, dass die Bevölkerung beim Schutz ihrer persönlichen Daten keine Kompromisse eingehen will. Der Kantonsrat berät an der kommenden Session die Teilrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes. Mit der Aktualisierung sollen der Datenschutz gestärkt und die geänderten europäischen Vorgaben in das kantonale Regelwerk überführt werden.

Leider ist der Datenschutz – wie so vieles in unserem Kanton – von der restriktiven Finanzpolitik geprägt, das heisst geschwächt. Und schwach bleibt der Datenschutz, wenn der Kantonsrat dem Vorschlag der Regierung folgt: So wird der Datenschutzbeauftragte und sein Team durch die Teilrevision zwar mit neuen Aufgaben betraut, zusätzliche Ressourcen für die kantonale Aufsichtsstelle sowie für den Ausbau der Leistungen für die Gemeinden sieht der Regierungsrat aber keine vor.

Die Botschaft hat einen weiteren grossen Mangel: Um die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten auch in finanziellen Belangen zu garantieren, bräuchte dieser ein eigenes Budget. Leider verzichtet der Regierungsrat auch darauf und widersetzt sich damit europäischen Vorgaben.

Stimmt der Kantonsrat dem neuen Datenschutzgesetz ohne Änderungen zu, verpassen wir die Chance, den Schutz unserer persönlichen Daten weiter voranzutreiben.

GLP: Unsere Kleinsten haben ein Recht auf Qualität

An der kommenden Session geht’s doppelt um unsere Zukunft: Zum einen mit den Entscheiden in Sachen Corona. Zum anderen schulden wir unserer jüngsten Generation aber auch im Hier und Jetzt Verbindlichkeit und Qualität! Und das tun wir mit der vollständigen Überweisung meiner Motion zur Erarbeitung eines Kinderbetreuungsgesetzes.

In der Antwort auf die Motion bestätigt die Regierung, dass ohne gesetzliche Grundlage keine kantonsweite Politik bezüglich der Subventionierung der Elterntarife möglich ist, und dass dies die Voraussetzung für den Ausbau der Betreuungsstrukturen zur Förderung und Stützung unseres Gewerbes darstellt. Bedenken Sie: Luzern ist der einzige Kanton, der da keine rechtlichen Bestimmungen hat. Wir begnügen uns mit Empfehlungen! Und spätestens seit der Maskentrage-Empfehlung letzten Sommer wissen wir, wie wenig blosse Empfehlungen bringen.

Bei all der klaren Einigkeit hat die Regierung dann doch nicht den Mut, Nägel mit Köpfen zu machen und die Gesetzeserarbeitung zu empfehlen. Sie will lieber nochmals Jahre mit Analysen und Berichte schreiben verbringen. Das ist unverständlich! Wieso soll man viel Geld und Zeit für Studien ausgeben, die schnell veraltet sind? Für die Gesetzeserarbeitung benötigen wir fundierte Daten, da gehe ich einig, aber erheben wir diese doch nur einmal und legen hier und heute Weichen für unsere

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