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Luzern

Diese vier Entwicklungen an den Luzerner Volksschulen fallen auf

Immer mehr Lernende verfügen über integrative Sonderschulmassnahmen und auch die Nachfrage nach Privatschulen steigt. Derweil werden die Tagesstrukturen in einigen Gemeinden nicht benutzt.

Im Kanton Luzern werden im aktuellen Schuljahr total über 40'600 Kinder und Jugendliche unterrichtet. In der Sekundarschule hat die Schülerzahl gegenüber dem Vorjahr ab-, in allen anderen Stufen zugenommen. Im Zahlenspiegel der Dienststelle Volksschulbildung zum Schuljahr 2019/20 fallen vier weitere Entwicklungen auf.

1. Das Angebot der frühen Sprachförderung boomt

Die frühe Sprachförderung richtet sich an Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen. Sie sollen die Sprache bereits in Spielgruppen und anderen Betreuungsangeboten lernen, um später mit genügenden Kenntnissen in die Volksschule einzutreten. Aktuell profitieren 363 Kinder in 16 Gemeinden vom Angebot. Beide Zahlen haben sich seit Einführung des Angebots im Schuljahr 2017/18 mehr als verdoppelt.

Charles Vincent, Dienststellenleiter Volksschulbildung des Kantons Luzern, führt die Entwicklung auf die in Studien und in der Praxis bewiesene Bedeutung der frühen Sprachförderung zurück. Zusätzlich spiele ein Vorbildeffekt, bei welchem die Gemeinden ihre Erfahrungen an andere Kommunen weitergeben würden.

Auf das nächste Schuljahr führt auch die Stadt Luzern das Angebot ein. Dies werde wohl fast zu einer Verdopplung der Anzahl Lernenden mit früher Sprachförderung führen, sagt Vincent. «Zudem erwarten wir, dass die Aufgaben- und Finanzreform (AFR) den Gemeinden einen finanziellen Anreiz zur Teilnahme bietet, weil der Kanton seine Beitragszahlungen verdoppelt.» Ab 2020 zahlt der Kanton 650 Franken pro Kind, das die frühe Sprachförderung an mindestens zwei Halbtagen besucht. Daneben beteiligen sich auch die Eltern an den Kosten des Angebots, das durch die Gemeinden finanziert wird.

2. In sieben Gemeinden nutzt kein Kind die Tagesstrukturen

Seit dem Schuljahr 2012/13 müssen alle Luzerner Gemeinden schul- und familienergänzende Tagesstrukturen anbieten. Heuer werden diese aber in den Gemeinden Doppleschwand, Ebersecken, Fischbach, Greppen, Inwil, Schlierbach und Schongau von keinem Kind benutzt – und deshalb auch nicht durchgeführt. Ein Grund für die Abdeckung durch Tagesstrukturen ist laut Vincent die Bevölkerungsstruktur: «Grössere Familien oder die Unterstützung durch Nachbarn oder Grosseltern sind auf dem Land eher gegeben als in der Stadt.»

Doch in ländlichen Gebieten werden die Angebote nicht zwangsläufig links liegengelassen. In elf Gemeinden werden sie von mehr als 35 Prozent der Schülerinnen und Schüler mindestens einmal pro Woche genutzt. Nebst den städtischen Kommunen Luzern und Horw gehören dazu etwa auch Flühli und Escholzmatt-Marbach. Besonders der Mittagstisch ist in Gebieten mit langen Schulwegen beliebt.

3. Privatschulen erhalten Zuwachs – aber auf tiefem Niveau

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl Lernender in Privatschulen um 55 auf 650 Schüler an. Bei der Nutzung von Privatunterricht war in den letzten fünf Jahren eine Verdopplung zu beobachten. Hier liegt die Anzahl der Lernenden neu bei 71.

Diese Entwicklungen bereiten Vincent aber noch keine grossen Sorgen: Zwar sei zu beobachten, dass mehr Eltern als früher eine andere Auffassung über die Unterrichtung des Kindes haben als die öffentlichen Volksschulen. Im Kanton Luzern bewege sich ihr Anteil aber auf einem tiefen Niveau – gerade im Vergleich mit dem Kanton Zug, wo der Anteil an Privatschülern knapp 10 Prozent beträgt (Luzern: 1,6 Prozent). «Wir nehmen dies als Signal, dass unsere öffentlichen Schulen eine gute Qualität haben», so Vincent. «Nun gilt es diese zu bewahren.»

4. Mehr Lernende mit integrativer Sonderschulung

Aktuell verfügen 3,4 Prozent der Lernenden über eine separative oder integrative Sonderschulmassnahme. Bei letzterer besuchen Lernende eine Regelklasse und erhalten vor Ort Unterstützung von Heilpädagogen oder anderen Fachpersonen. Der Anteil der integrativen Sonderschulung hat im Vergleich zum letzten Schuljahr um drei 3 Prozentpunkte zugenommen und beträgt neu 41,6 Prozent. «Der Anstieg war in den Vorjahren kleiner und hat mich deshalb eher überrascht», gesteht Vincent.

Gesetzlich vorgegeben ist, dass bei jeder Sonderschulabklärung eine integrative Massnahme geprüft werden muss. Darum sei zu erwarten, dass sich die Verlagerung zur integrativen Sonderschulung zwar noch leicht fortsetzen, sich vermutlich aber auf einem Anteilswert von etwa 45 Prozent einpendeln werde, so Vincent. «Bei Sprachbehinderungen oder Lernenden mit einer schulbildungfähigen, geistigen Behinderung sehen wir noch Potenzial. Separative Massnahmen wird es aber auch in Zukunft geben, etwa bei mehrfacher geistiger oder körperlicher Behinderung oder bei Verhaltensbehinderungen.»

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