Kindergarten und Primarschule
Vorderhand besteht keine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler. Auch Lehrpersonen müssen im Klassenzimmer keine Maske tragen, ausser die Abstände können nicht eingehalten werden. Externe Besucher müssen allerdings in den Innenräumen eine Maske tragen. In Kindergarten und Primarschule wird zudem vorläufig auf Reihentests verzichtet. Lager und Exkursionen sind möglich.
7. bis 13. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler dürfen im Unterricht, im Schulzimmer und in der Turnhalle auf Masken verzichten. Ausserhalb der Unterrichtszimmer müssen in öffentlich zugänglichen Räumen aber Masken getragen werden. «Durch eine weitere Lockerung der Maskenpflicht wäre aktuell mit wesentlich mehr Quarantänefällen zu rechnen», schreibt das Bildungsdepartement. Zudem werden mindestens bis zu den Herbstferien einmal pro Woche freiwillige Reiehntests angeboten. Lager und Exkursionen sind möglich.
Hochschulen
Das neue Semester beginnt an den Hochschulen im September. Geplant ist, Vorlesungen weitgehend mit Präsenz vor Ort durchzuführen. Es gibt auch digitale Angebote. Allerdings gilt zumindest an der Universität Luzern, die ihr Schutzkonzept bereits veröffentlicht hat, im Innern – auch in den Hörsälen – eine Maskenpflicht. Bei regulären Lehrveranstaltungen gibt es keine Belegungsbeschränkungen mehr. Andere Anlässe wie Tagungen oder Weiterbildungen können mit Zertifikatspflicht durchgeführt werden.