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Luzern

Diebstahl am Arbeitsplatz: Schweizer klauen wie die Elstern

Jüngst wurde eine Luzerner Mitarbeiterin eines Grossdetailhändlers zu einer Busse von 600 Franken verurteilt. Grund: Sie beklaute ihren Arbeitgeber im grossen Stil. Die Frau ist aber längst nicht die Einzige, die am Arbeitsplatz stiehlt.
Eine Coop-Mitarbeiterin hat ihren Arbeitgeber jahrelang bestohlen. (Bild: Chrisitan Beutler/Keystone (Rüschlikon, 10. Mai 2016))

Thomas Heer

Die Mittfünfzigerin hatte es vor allem auf technische Geräte, Textilien und Accessoires abgesehen. In der Zeit zwischen Juni und September des vergangenen Jahres klaute die Frau bei ihrem Arbeitgeber, einer Filiale des ­Detailgrosshändlers Coop, in umfangreichem Stil. Sie entwendete unter anderem folgende ­Artikel: einen Laptop der Marke Hewlett Packard im Wert von 750 Franken. Dazu kamen zwei Nes­presso-Kaffeemaschinen, Kostenpunkt 498 Franken, einen Apple-Lautsprecher, zwei Haartrockner, zwei Handtaschen der Marke Gabor, zwei Paar Jeans, und auch sieben Paar Socken liess die Diebin mitlaufen. Weshalb die Angestellte dermassen viel mitlaufen liess, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Insgesamt aber klaute die Frau Gegenstände im Wert von 2297.50 Franken. Sie flog schliesslich auf, und die Sache wurde zur Anzeige gebracht. Für die Langfingertour wurde die Frau schliesslich von der Luzerner Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl verurteilt. Es setzte eine Busse von 600 Franken ab. Dazu kam eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 30 Franken sowie Gebühren von 480 Franken.

Jüngere Angestellten packen öfter was ein

Klauen am Arbeitsplatz: Wie verbreitet ist dieses Phänomen? Ohne dass sie den konkreten Fall aus Luzern kennt, schreibt Coop-Mediensprecherin Andrea Bergmann vom Hauptsitz in Basel: «Die ganz grosse Mehrheit unserer Mitarbeiter ist ehrlich.» Ist dem wirklich so? Eine vor vier ­Tagen publizierte Mitteilung des unabhängigen Online-Vergleichsdienstes Moneyland lässt einen anderen Schluss zu. Moneyland befragte 1500 Personen in der Schweiz zu ihrem Diebstahlverhalten. Eines der verblüffenden Ergebnisse lautet: 18 Prozent, also fast jeder Fünfte, gab an, dass er an seinem Arbeitsplatz mindestens schon einmal gestohlen hat. Im Segment der 18- bis 25-Jährigen erklärten sogar 27 Prozent, dass sie beim Arbeitgeber schon einmal etwas mitlaufen liessen.

Aufhorchen lässt die Umfrage wohl auch die Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel. Denn mehr als ein Drittel der Befragten bekannte sich, mindestens schon einmal als Schwarzfahrer unterwegs gewesen zu sein.

Die Migros bietet den Angestellten Hilfe an

Zurück zur Firma Coop und ihrem Umgang mit ertappten Dieben aus den eigenen Reihen. Mediensprecherin Andrea Bergmann schreibt: «Wie wir bei Diebstählen verfahren, hängt vom jeweiligen Fall ab. Details geben wir aus Sicherheitsgründen nicht bekannt.»

Zum Thema Diebstahl, begangen von Angestellten, wird Antonia Reinhard von der Unternehmenskommunikation der Genossenschaft Migros Luzern, konkreter als ihre Kollegin von Coop. Auf die Frage, wie oft es pro Jahr vorkomme, dass ein/e Migros-Mitarbeiterin/Mitarbeiter des Diebstahls überführt werden könne, schreibt Reinhard: «Genaue Zahlen kommunizieren wir nicht. Es sind aber wenige Einzelfälle.»

Was unternimmt die Migros, damit der Inhouse-Diebstahl eingedämmt werden kann? Dazu Reinhard: «Die Mitarbeitenden werden über die aktuellen Weisungen und Regelungen informiert und auf das Thema sensibilisiert.» Weiter schreibt die Kommunikationsverantwortliche und lässt soziales Engagement des Arbeitgebers aufblitzen: «Dabei wird darauf hingewiesen, dass bei persönlichen Notlagen auch die interne Sozialberatung jederzeit den Mitarbeitenden zur Verfügung steht.» Reinhard fügt aber auch an, dass es punktuell auch zu Personenkontrollen komme. «Die Voraussetzungen dafür und das Vorgehen sind in unseren Weisungen klar geregelt und entsprechen dem Arbeitsgesetz.»

Zum Thema Diebe in den eigenen Reihen schreibt Lidl-Pressechefin Corina Milz unter anderem: «In Fällen, in welchen wir Mitarbeitende des Diebstahls überführen, ziehen wir selbstverständlich arbeitsrechtliche Konsequenzen und erstatten polizeiliche Anzeige.» Von der Aldi Suisse AG kommt hingegen folgende, wenig konkrete Stellungnahme: Unter anderem wird festgehalten, die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden basiere auf Vertrauen.

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