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Zug

Die Zuger Ombudsstelle hat 121 neue Beschwerdefälle behandelt

Auch letztes Jahr hatte die Ombudsstelle des Kantons Zug eine Menge zu tun, wenn auch etwas weniger wie im Vorjahr, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Bericht hervorgeht. Die Anfragen seien wiederum von Mitgliedern aller sozialer Schichten gekommen.
Katharina Landolf hat die Ombudsstelle bis Ende 2018 geleitet. (Bild: Daniel Frischherz)

Christopher Gilb

Als einer von nur sechs Kantonen in der Schweiz und einziger Kanton in der Zentralschweiz bietet der Kanton Zug seinen Bürgern eine Ombudsstelle an, an die sie sich wenden können, wenn sie Probleme mit den Behörden haben. Bis Ende 2018 wurde diese von Katharina Landolf geleitet, seit Januar 2019 ist nun Bernadette Zürcher im Amt.

Der Bericht zum Vorjahr, der nun kürzlich veröffentlicht wurde, stammt aber von Zürchers Vorgängerin. Begonnen hat die Ombudsstelle das Jahr 2018 gemäss Bericht mit zwölf pendenten Beschwerdefällen. 121 Beschwerdefälle (2017: 135) kamen dann 2018 dazu, insgesamt konnten dann 131 Fälle erledigt werden. Somit waren Anfang 2019 nur zwei Fälle pendent.

Bei den Personen, welche eine Beschwerde vorbrachten, handelte es sich zu 83,6 Prozent um Schweizerinnen oder Schweizer, zu 16,4 Prozent um Ausländer oder Ausländerinnen. Erneut kamen viele Beschwerden aus der Altersgruppe der 45- bis 54-Jährigen nämlich 46,4 Prozent aller Beschwerden. Ebenfalls gingen 121 (2017: 153) Anfragen ein. Solche können im Gegensatz zu den Beschwerdefällen, wo ein persönliches Gespräch zum Fall stattfindet, telefonisch oder schriftlich erledigt werden. Acht (2017: 19) Anfragen gab es auch noch seitens der Behörden, die Rat im Umgang mit schwierigen Klienten suchten.

Vom Angebot Gebrauch machen

Es sei dabei falsch zu meinen, das Angebot der Ombudsstelle sei für sogenannte Wutbürgerinnen und Wutbürger geschaffen worden oder werde nur von solchen kontaktiert, schreibt Landolf. Vielmehr würden sich Ratsuchende aus allen Gesellschaftsschichten an die Ombudsstelle wenden. Dabei ginge es in der Mehrheit darum, zu prüfen, ob behördliches Handeln im Einzelfall richtig sei, oder auch um sich behördliches Handeln erklären und übersetzen zu lassen. Nur ein paar wenige würden dann nur ihren Frust loswerden wollen.

Ein Problem sei aber, dass dieses Gratisangebot des Kantons Zug noch zu wenig bekannt sei, zieht sie ein Fazit. Viele Ratsuchende würden erst dann von den Behörden aufs Angebot der Ombudsstelle aufmerksam gemacht, wenn der Fall zu eskalieren drohe, oft sei es dann aber zu spät noch einzugreifen, da bereits rechtskräftige Entscheide oder Urteile ergangen seien. Viele Ratsuchende seien dann enttäuscht und wünschten sich, sie wären früher informiert worden. Um ihre Arbeit zu verdeutlichen, beschreibt Landolf einige Fallbeispiele.

So sei ein Ehepaar mit sechs Kindern an die Ombudsstelle gelangt, weil die Ausgleichskasse Familienzulagen in Höhe von 9000 Franken von ihnen, da sie aufgrund ihres Einkommens nicht mehr die Voraussetzungen erfüllen würden, zurückgefordert habe. Obwohl sie innert Frist Einsprache eingelegt hätten, sei aber bereits eine Mahnung ergangen, was der Familie, die nicht über soviel Geld verfüge, schlaflose Nächte bereitet habe.

Nach Einsicht in die Unterlagen erkundigte sich die Ombudsfrau, gemäss Bericht, bei der Ausgleichskasse nach den Grundlagen für den Entscheid und der Mahnung, da ja noch eine Einsprache pendent sei. Nach mehrmaligem Anmahnen habe die Ausgleichskasse dann geantwortet, dass das Steueramt die Angaben der Familie inzwischen gestützt habe und diese das Geld nicht zurückbezahlen müsse. Bei einer Massenverwaltung könne es durchaus Fehlentscheide geben, so das Fazit der Ombudsfrau, in Zeiten der Digitalisierung aber sollte es durchaus möglich sein, nach Eingang einer Einsprache automatisch einen Mahnstopp vorzunehmen.

Mehrmaliges Nachhaken nötig

Einige Ratsuchende würden das Angebot der Ombudsstelle auch in regelmässigen Abständen in Anspruch nehmen, es handle sich dabei meist um Personen, die am Rand der Gesellschaft leben würden und eher isoliert und im Umgang mit Mitmenschen und Behörden nicht sehr erfahren seien.

Es lohne sich aber ihnen zuzuhören, so Landolf, da sie ein tief ausgeprägtes Gespür für Recht und Unrecht hätten. Von einer solchen Person handelt der zweite Fall. Die allein lebende IV-Bezügerin, sah das eine Wohnung im Industriequartier ausgeschrieben war und wollte von der Gemeinde wissen, ob das zulässig sei und sie sich überhaupt bei der Gemeinde anmelden könne, wenn sie diese Wohnung miete. Da sie keine Auskunft erhielt, übernahm Landolf den Fall.

Nach mehrmaligem Nachhaken und einem Gespräch mit dem Gemeindepräsidenten erhielt die Ombudsfrau dann die Auskunft, dass effektiv möglicherweise etwas nicht stimme, da dort die Lärmempfindlichkeitsstufe 4 gelte und deshalb nun abgeklärt werde, wie es zum Ausbau der Wohnungen gekommen sei. Hätte man sich Zeit genommen, der Frau zu erklären, dass Abklärungen gemacht würden, wäre dieses Hin und Her nicht nötig gewesen und der Fall längst erledigt, so Landolf.

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