Der Kanton Zug passt das Kapitel «Verkehr» des kantonalen Richtplans an. Die entsprechenden Anpassungen in den Kapiteln «G Grundsätze» und «M Mobilität» lagen von April bis Juni 2021 öffentlich auf. Rund 65 Stellungnahmen sind laut Medienmitteilung der kantonalen Baudirektion dabei eingegangen. In der vorliegenden Anpassung des Richtplans werde die ganze Mobilitätskette berücksichtigt. Die Inhalte des Kapitels «Mobilität» entstanden in einem politisch breit abgestützten Prozess.
Ziel der vorgeschlagenen Handlungen sind attraktive Ortszentren und das Brechen der Verkehrsspitzen und damit insgesamt eine für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer angenehmere Verkehrsabwicklung.
990 Millionen Franken für die beiden Umfahrungen
Verschiedene Eingaben forderten während besagter Vernehmlassung die Aufnahme von einfachen Umfahrungen in Unterägeri und Zug. Aufgrund der klaren Rückmeldungen in der Mitwirkung schlägt der Regierungsrat nun vor, die beiden Umfahrungen im Rahmen der Anpassungen zur Mobilität im kantonalen Richtplan festzusetzen.
Gleichzeitig unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Rahmenkredit von rund 990 Millionen Franken inklusive einer Reserve von rund 47 Millionen Franken für die Realisierung der beiden Projekte. Das Geschäft wird im Kantonsrat voraussichtlich noch vor den Sommerferien 2023 behandelt.
Der Regierungsrat beabsichtigt, die Bestvariante – die lange «Variante N+» mit einem 1808 Meter langen Tunnel – für die Umfahrung Unterägeri im Richtplan festzusetzen. Die Kosten für den Bau der Umfahrung Unterägeri liegen bei rund 275 Millionen Franken.
Aus einer vertieften Variantenbeurteilung für einen Stadttunnel Zug ging die «Variante 61» als Bestvariante hervor. Diese weist einen 1953 Meter langen Tunnel zwischen den Anschlüssen Artherstrasse und Gubelstrasse im Bereich des Gubellochs auf. Die Kosten für den Bau der Umfahrung Zug liegen bei rund 668 Millionen Franken. (cro)