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Zug

Temporeduktion auf der Grabenstrasse in Zug vorerst gestoppt

Die Baudirektion will, dass auf drei Strassenabschnitten nur noch mit maximal 30 Stundenkilometern gefahren werden darf. Dies soll den Lärm reduzieren und die Sicherheit erhöhen. Der lokale TCS sieht das anders.
Der Kanton plant beim Knoten Kolinplatz eine Tempo-30-Zone. (Bild: Maria Schmid (21. Februar 2019))

Andrea Muff

Die Diskussion rund um die Einführung von Tempo 30 auf den Kantonsstrassen Grabenstrasse, Ägeristrasse und Neugasse in der Stadt Zug bricht nicht ab. Bis vor kurzem ist die Verkehrsan­ordnung öffentlich aufgelegen. Gegen besagten Erlass sind zwei Beschwerden beim Verwaltungsgericht eingegangen. Wie der TCS Sektion Zug mitteilt, ist er einer davon. «Wir sind der Ansicht, dass man erst die technischen Möglichkeiten ausschöpfen sollte, bevor eine Temporeduktion eingeführt wird», erklärt Thomas Ulrich, Präsident TCS Sektion Zug. Für den Verein ist klar: «Der TCS Sektion Zug ist der Auffassung, dass die ins Auge gefassten Reduktionen der Höchstgeschwindigkeiten weder nötig noch zweck- und verhältnismässig sind.»

Zur Vorgeschichte: Das Bundesgericht hat am 3. Februar 2016 Lärmmessungen auf der Grabenstrasse in der Stadt Zug gefordert. Die von Mai bis Oktober 2017 durchgeführten Messungen haben gezeigt, dass Tempo 30 zu merklich weniger Lärm führt. Die Ergebnisse hat die Baudirektion im April des vergangenen Jahres präsentiert. Es zeigte sich, dass die Geschwindigkeitsreduktion während des Tages keinen Einfluss auf den Verkehr hatte. In den Pendlerspitzen sind die Autos durchschnittlich mit 25 Stundenkilometern auf der Grabenstrasse unterwegs. Gemäss Publikation im Amtsblatt vom Januar soll die neue Zone auf der Grabenstrasse zwischen Casino und Kolinplatz, auf der Neugasse zwischen Kolinplatz und Postplatz und auf der Ägeristrasse, zwischen der Verzweigung Dorfstrasse und Kolinplatz, eingeführt werden.

Thomas Ulrich verweist darauf, dass die temporäre Temporeduktion auf den Verkehr tagsüber keinen Einfluss hatte. Daraus schliesst er: «Wenn man auf dieser Strecke nicht schneller als 30 fahren kann, dann bringt eine Temporeduktion offensichtlich nichts.» Dies im Hinblick auf die Lärmreduktion. «Es gibt sehr viele gesetzliche Vorschriften im Strassenverkehr. Die Einführung von Tempo 30 wäre einen Schritt in die falsche Richtung», so der TCS-Sektionspräsident.

Ulrich betont, dass der TCS sehr wohl für Lärmreduktionen sei; das Tempo zu reduzieren, sei aber der falsche Weg. «Auf kantonaler Ebene soll besser mit dem Einbau von Flüsterbelägen geholfen werden. Auf Bundesebene plädieren wir für Vorschriften, die ruhigere Pneus fordern.»

In fünf Jahren 100 registrierte Unfälle

Ein weiterer Grund für die Beschwerde war, dass die Geschwindigkeitsreduktion auf die Neugasse und die Ägeristrasse ausgeweitet wird. Diese werde mit der Verkehrssicherheit begründet, welcher ein Gutachten vom vergangenen Herbst zugrunde liegt. «Natürlich erachten wir die Verkehrssicherheit als sehr wichtig. Jedoch haben wir das Gefühl, dass im Gutachten die Situation auf den betroffenen Strassen übertrieben dargestellt wird», erklärt Ulrich. Er verweist dabei auf die in fünf Jahren 100 bei der Zuger Polizei registrierten Unfälle. «Natürlich ist jeder Unfall einer zu viel. Wir sind aber überzeugt, dass es sich hierbei mehrheitlich um Blechschäden handelt.» Denn etwa beim Einmünden von der Dorfstrasse auf die Ägeristrasse sei «eigentlich nur Schritttempo» möglich. Für den TCS Sektion Zug ist die Verkehrssicherheit «ein gesuchtes Argument», da für diese Strassen kein Lärmgutachten vorliegt. Thomas Ulrich sagt: «Da wird etwas aufgebauscht.» Er wiederholt, dass lärmreduzierte Beläge eine sinnvollere und zielführende Massnahme seien.

Baudirektor Florian Weber verweist indes darauf, dass der Einbau eines lärmmindernder Belag alleine nicht ausreichen würde, «um die in der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte einzuhalten». Da der Fall nun beim Zuger Verwaltungsgericht liegt, wird auf den betroffenen Strassenabschnitten das Tempo so schnell nicht gedrosselt. Florian Weber bestätigt: «Bevor nicht rechtskräftige Entscheide zu den besagten (Tempo- und Lärmsanierungs-)Verfü­gungen vorliegen, müssen alle geplanten Massnahmen aufgeschoben werden.»

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